Im Sozialgesetzbuch V wird über 330 Seiten in 320 Paragrafen das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Das Solidaritätsprinzip wird vom Gesetz ausdrücklich herausgestellt.
Versicherungen sind Solidargemeinschaften
- So spricht § 1 SGB V von der Solidarität und Eigenverantwortung der Solidargemeinschaft. Diese besteht aus den versicherten Personen. Auch diese sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich.
- § 3 SGB V verweist darauf, dass die Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen durch Beiträge finanziert werden, die von den Mitgliedern und den Arbeitgebern aufgebracht werden.
- Als besonderes Merkmal des Solidaritätsprinzips wird bestimmt, dass die Familienangehörigen eines Versicherungsnehmers automatisch familienversichert sind und keine eigenen Beiträge zu zahlen brauchen.
- Kern des Solidaritätsprinzips und Ausgangspunkt einer jeden Versichertengemeinschaft ist, dass sich möglichst viele Personen zusammenschließen, um ein bestimmtes Lebensrisiko abzusichern. Es gilt das Motto: Einer für alle, alle für einen.
Versicherungen leben vom Prinzip Hoffnung
- Da auch in der Krankenversicherung statistisch davon auszugehen ist, dass nicht alle Versicherten gleichermaßen gleichzeitig krank werden, ist es der Versicherung möglich, Einzelfälle als Versicherungsfall aufzufangen und abzusichern. Wer nicht krank wird, empfängt zwar keine Versicherungsleistungen, konnte aber das Risiko vermeiden, im Krankheitsfall finanziell überfordert zu werden.
- Da die Krankenkassenversicherung eine besonders wichtige Angelegenheit ist, bestimmt das Gesetz, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist und Mitglied einer Krankenkasse sein muss. Damit greift das Gesetz in die persönliche Entscheidungsfreiheit eines jeden Bürgers ein und zwingt ihn in die Versichertengemeinschaft.
Das Solidaritätsprinzip realisiert soziale Verantwortung
- Die Versichertengemeinschaft ist umso leistungsfähiger, je mehr Mitglieder ihr angehören. Insoweit ist es kontraproduktiv, wenn bestimmte Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige) oder Arbeitnehmer mit einem besonders hohen Einkommen sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können und ihren Beitrag an die Versichertengemeinschaft verweigern.
- Kennzeichen des Solidaritätsprinzips ist auch, dass eine gesetzliche Krankenkasse Mitglieder aufnehmen muss, ohne diese wegen einer bestehenden Krankheit oder eines Verbrechens zurückweisen zu dürfen.
- Kennzeichnend ist auch, dass die Versicherungsbeiträge sich am Einkommen des Mitglieds orientieren. Wer wenig verdient, zahlt geringere Beiträge. Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge. Die Versicherungsleistungen sind jedoch für alle Versicherten gleich. Somit tragen starke Schultern mehr als schwache Schultern.
- Das Solidaritätsprinzip ist nicht unbestritten. In den USA scheint es eher verpönt, da die politische Ideologie davon ausgeht, dass der Bürger für sein eigenes Schicksal persönlich verantwortlich ist. US-Präsident Obama konnte nur gegen den heftigen Widerstand der Opposition eine Krankenversicherungspflicht realisieren. Davon profitieren gerade diejenigen Bevölkerungsschichten, die im Krankheitsfall mangels Liquidität Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen mussten.
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