Auftauen und einfrieren - das sollten Sie wissen
Speisen nach dem Auftauen nicht erneut einzufrieren, ist eine in den meisten Fällen richtige Küchenanweisung.
- Sie diente vor allem in früheren Jahren dazu, von Bakterien und anderen Mikroorganismen befallene Lebensmittel nicht wieder dem Verzehr zuzuführen.
- So besteht bei jedem Auftauvorgang die Gefahr, dass sich schädliche Mikroorganismen (beispielsweise Salmonellen oder Colibakterien) in größeren Mengen vermehren. Diese Mikroorganismen werden auch durch den nachfolgenden Gefriervorgang nicht (oder nur teilweise) abgetötet.
- Hieraus erklärt sich die Regel, einmal Aufgetautes nicht wieder einzufrieren.
Aber keine Regel ohne Ausnahme!
Nach dem Auftauen wieder einfrieren - oder nicht?
- Bedenkenlos können Sie aus aufgetautem Fleisch hergestellte, das heißt durchgebratene und/oder durchgegarte Speisen wieder einfrieren, auch die beliebte Bolognese-Sauce, wenn Sie aus aufgetautem Hackfleisch hergestellt wurde. In diesem Fall wurden schädliche Mikroorganismen durch die Erhitzung abgetötet. Prinzipiell gilt hier die Regel: Wenn ein vollständig neues (gekochtes) Gericht entstanden ist, können Sie Reste dieser Mahlzeit einfrieren. Dies gilt auch für Suppen, Gemüse etc.
- Auch Reste anderer Speisen können Sie immer dann wieder einfrieren, wenn diese durcherhitzt wurden, also beispielsweise aufgetautes Gulasch, Suppen oder Gemüsegerichte. Dies gilt besonders dann, wenn der Auftauvorgang beim Kochen geschah, also das Gericht nicht stundenlang im warmen Zimmer zum Auftauen stand. Sorgen Sie dafür, dass das Gericht nicht länger herumsteht oder warm gehalten wird, sondern zügig eingefroren wird. Einfache Grundregel: Schnell auftauen - komplett erhitzen - sofort schnell einfrieren.
- Anders sieht die Sache bei Hackfleisch, Babykost (!) bzw. Torten oder Desserts (eventuell noch mit rohem Ei) aus. Hier kann eine Belastung mit Mikroorganismen nicht komplett ausgeschlossen werden, auf die besonders Babys empfindlich reagieren könnten. Gerade Gerichte mit rohem Ei sollten sicherheitshalber überhaupt nicht eingefroren werden. Hackfleisch sollte durchgebraten werden, dann können Sie es einfrieren (und später Bolognese daraus machen).
- Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Käse oder Wurst, aber auch Brot oder Kuchen können immer dann bedenkenlos wieder eingefroren werden, wenn sie nicht Stunden im Warmen gestanden haben (und sich bereits viele Mikroorganismen entwickelt haben). Vertrauen Sie in diesem Fall Ihrem gesunden Menschenverstand: Wollen Sie diese Speise wirklich noch essen? Dann frieren Sie sie (wieder) möglichst schnell ein.
Allerdings sollten Sie sich nichts vormachen: Aussehen, Textur und Geschmack der Speisen leiden durch Auftauen und Einfrieren. Nicht nur werden viele Torten matschig, Brot trocken und Gemüse oft unansehnlich, auch Fleischfasern ändern sich, es geht Fleischsaft verloren und der Braten wird oft trocken - vom Aussehen ganz zu schweigen.
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