So ist das Halten an Bushaltestellen erlaubt
Es ist nicht generell verboten, an Bushaltestellen zu halten, jedoch gibt es dabei das eine oder andere für Sie zu beachten. Was das ist? Das lesen Sie hier:
- Das Halten an einer Bushaltestelle ist erlaubt. Es gibt kein Gesetz, dass dieses verbieten würde. Jedoch müssen Sie ganz genau zwischen dem Halten und dem Parken unterscheiden können.
- Halten heißt, dass Sie grundsätzlich umgehend reagieren können, wenn es notwendig wird. Das heißt demnach auch, dass Sie am Fahrzeug sein müssen. Ein Be- oder Entladen Ihres Autos ist demnach nicht möglich. In dem Moment, in dem Sie das tun, würden Sie parken.
- Auch wenn Sie hier halten dürfen: Sobald ein Bus gefahren kommt, der dort halten möchte, müssen Sie umgehend den Platz räumen. Eine Behinderung darf nicht vorliegen.
- Das Halten an Bushaltestellen ist übrigens in vielen Großstädten zusätzlich verboten. Das erkennen Sie an den Halteverbotsschildern vor den Bushaltestellen. Diese haben Gültigkeit, in diesem Fall dürfen Sie an der Haltestelle natürlich auch nicht halten.
- Parken würden Sie in dem Fall, wenn Sie das Fahrzeug verlassen, um einen Laden zu beliefern, jemanden zum Zug zu bringen oder ähnliches. Das bedeutet für Sie, dass ein Bußgeld fällig wird - wenn dabei jemand behindert wird, zum Beispiel auch der Bus, wird das Bußgeld entsprechend erhöht.
- Parken ist an Bushaltestellen generell verboten. Das gilt zusätzlich jeweils 15 Meter vor und hinter der Bushaltestelle. Wenn Sie dort stehen, wird es teuer - und der Preis steigt mit jeder Stunde, die Ihr Auto dort steht.
So reagieren Sie richtig, wenn ein Ordnungsgeld droht
- Sie müssen ein Ordnungsgeld generell nicht einfach hinnehmen. Gerade wenn es um mehr als einige Euro geht und ein Fahrverbot droht, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dafür genügt es, wenn Sie innerhalb der Frist, die im Bußgeldbescheid genannt ist einhalten. Wichtig: Machen Sie auf keinen Fall bereits bei Erteilung des Bußgeldes durch die Polizei oder die Politesse Angaben zu Ihrer Schuld.
- Bei Ihrem Widerspruch müssen Ort, Datum und Unterschrift vorhanden sein, zusätzlich sollten Sie Ihren Widerspruch begründen. Bedenken Sie allerdings, dass es durch den Widerspruch auch zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen kann. Die Kosten werden Ihnen auferlegt, wenn der Bußgeldbescheid als rechtskräftig erklärt wird. Daher ist dieser Weg vor allem mit einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
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