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Halten auf dem Gehweg - Hinweise für Autofahrer

Das absolute Halteverbot, Zeichen 283, verbietet das Halten auf dem Gehweg.
Das absolute Halteverbot, Zeichen 283, verbietet das Halten auf dem Gehweg.
Viele Autofahrer sind unsicher darüber, ob sie auf dem Gehweg halten dürfen oder nicht. Bei Seitenstreifen oder befestigten Parkstreifen wissen die meisten, was erlaubt und was nicht ist, auf Fußgängerwegen sieht das schon ganz anders aus. Die Straßenverkehrsordnung gibt Aufschluss über den Unterschied zwischen halten und parken und enthält Verbote und Hinweise.

Rechtliches zum Halten auf dem Gehweg

  • Parken und Halten sind unterschiedliche Tatbestände. Sie parken Ihr Auto, wenn es länger als drei Minuten hält. Das bedeutet, dass Sie durchaus zuerst das eine, dann das andere erfüllen können.
  • In der Straßenverkehrsordnung steht nicht explizit, dass beides auf Fußgängerwegen untersagt ist. Die StVO trifft indirekte Aussagen darüber.
  • Ausschlaggebend sind die Normen § 12 Absatz 4, § 12 Absatz 4a und § 2 Absatz 1 StVO. Danach ist der Parkstreifen zu nutzen. Indirekt bedeutet dies, dass nicht die Gehwege zu nutzen sind. Es gibt Straßen, auf denen das Halten und Parken auf dem Gehweg für Autofahrer erlaubt ist. Dann ist das Auto in Fahrtrichtung abzustellen. Sie erkennen dies an dem Zeichen 315 StVO. Es ist ein rechteckiges, blaues Verkehrszeichen, auf dem ein weißes P und ein Auto, was auf einem Bordstein parkt, abgebildet ist.
  • Grundsätzlich ist für das Fahren die Fahrbahn zu nutzen. Sie dürfen nicht auf dem Fußgängerweg fahren.
  • Achten Sie auf das Verkehrszeichen 315 StVO. Dieses Schild gestattet Ihnen explizit das Abstellen des Autos. Ist es nicht explizit nach diesem Zeichen gestattet, so dürfen Sie es gemäß § 2 StVO nicht auf den Fußgängerwegen abstellen. Nach dieser Norm müssen Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen. Im Umkehrschluss heißt dies, dass Sie grundsätzlich nicht auf den Fußgängerwegen Ihr Auto abstellen dürfen.
  • Sehen Sie das eingeschränkte Halteverbot, das heißt, das Zeichen 286, so dürfen Sie das Auto für maximal drei Minuten auf dem Parkstreifen abstellen, länger jedoch nicht. Das Zeichen erkennen Sie daran, dass es rund ist und einen roten Kreis enthält und einen diagonal verlaufenden roten Strich. Sehen Sie hingegen das absolute Halteverbot, das Zeichen 283, so dürfen Sie Ihr Auto gar nicht abstellen. Das ist ebenfalls ein rundes Schild mit einem roten Kreis. In dem Kreis sehen Sie zwei rote Striche, wie ein X.

Der Bußgeldbescheid für das verbotene Halten auf dem Gehweg

  • Haben Sie mit dem Auto angehalten, obwohl dort absolutes Halteverbot auf dem Gehweg war und kein Verkehrszeichen 315 StVO angebracht war, so bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Sie haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49 StVO und § 24 StVG begangen.  
  • Sie werden dann verwarnt und müssen 35 Euro bezahlen. Dies trifft dann ein, wenn Sie länger als eine Stunde geparkt haben. Anderenfalls kann das Bußgeld geringer ausfallen.
  • Haben Sie auf dem Fußgängerweg andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann Ihr Auto abgeschleppt werden. Dies löst weitere Kosten für den Fahrzeughalter aus.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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