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Parken gegenüber einer Einfahrt - das ist zu beachten

Parken gegenüber einer Einfahrt - das ist zu beachten1:12
Video von Laura Klemke1:12

Das Halten und Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist in der StVO geregelt. Doch wie steht es mit dem Parken gegenüber einer Einfahrt? Lesen Sie hier die rechtliche Regelung und was Sie zusätzlich beachten sollten.

Die rechtliche Regelung hinsichtlich des Parkens gegenüber einer Einfahrt

In der StVO, der Straßenverkehrsordnung, ist zum Thema Halten und Parken im §12 (3) erfasst, wo das Parken grundsätzlich nicht erlaubt ist.

  • Somit ist laut Gesetz das Parken vor und hinter Kreuzungen nicht erlaubt, wenn Ihr Fahrzeug dabei weniger als 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkreuzungen entfernt steht. Das Gleiche gilt für Einmündungen.
  • Sie dürfen weiterhin nicht dort parken, wo Ihnen die regelrechte Benutzung von gekennzeichneten Parkflächen verhindert wird.
  • Weiterhin dürfen Sie nicht vor jeglichen Einfahrten und Ausfahrten (Grundstücke, Warenanlieferung, Garagen etc.) und bei einer schmalen Straße auch nicht diesen gegenüber parken.
  • Das Parken vor Bordsteinabsenkungen ist laut StVO ebenfalls nicht erlaubt.
  • Sie dürfen nicht über Verschlüssen und Schachtdeckeln auf Gehwegen parken, auch trotz einer Erlaubnis des Parkens auf Gehwegen.

Hinweise zum Parken gegenüber Ein- und Ausfahrten

  • Wie also ersichtlich ist, steht in der StVO nicht eindeutig geschrieben, wann genau Sie nicht gegenüber einer Einfahrt oder Ausfahrt parken dürfen. Sie können letztendlich nicht klar ermitteln, wann es sich um eine zu schmale Straße handelt, wo Sie nicht berechtigt sind, gegenüber einer Einfahrt zu parken. Dies verhindert die nicht klar festgelegte Breite einer schmalen Straße in der StVO.
  • Da sie keine Maßangaben beinhaltet, müssten in einem Streitfall die jeweiligen individuellen Umstände des Einzelfalls betrachtet werden.
  • Trotzdem sollten Sie darauf achten, eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern nicht zu unterschreiten. Des Weiteren sollte es dem Aus- oder Einrangierenden möglich sein, mit maximal 2 Rangierzügen zum Ziel zu kommen.