Bei der Entsorgung von Bremsflüssigkeit müssen Sie darauf achten, dass Sie dies in einem legalen Rahmen vornehmen. Alleine der Umwelt zuliebe ist eine legale Entsorgung zwingend erforderlich. Bremsflüssigkeiten verfügen über Schadstoffe, die unsere Umwelt sehr belasten, daher ist eine Entsorgung richtig vorzunehmen.
Bei diesen Anlaufstellen entsorgen Sie die Bremsflüssigkeit legal
- Sofern Sie sich entschlossen haben, einen Wechsel der Bremsflüssigkeit an Ihrem Fahrzeug selber vorzunehmen, so müssen Sie im Vorfeld diese Flüssigkeit bei einem Händler einkaufen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Kaufbelag über diesen Einkauf der Bremsflüssigkeit erhalten.
- Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug den Bremsflüssigkeitswechsel vorgenommen und in einen entsprechenden Behälter eingefüllt haben, können Sie die Bremsflüssigkeit bei dem Händler abgeben, bei dem Sie die Bremsflüssigkeit eingekauft haben. Jeder Händler, der Ihnen diese Bremsflüssigkeit verkauft, muss die alte Bremsflüssigkeit zurücknehmen und diese legal entsorgen.
- Eine andere Alternative ist es, in Ihrem Abfallkalender der Stadtverwaltung unter dem Stichwort Sondermüll nachzuschauen. Viele Städte bieten ein Schadstoffmobil an und diese Termine sind im Abfallkalender gesondert ausgezeichnet.
- Sofern Ihre Stadt dies nicht anbietet, kann Ihnen die Stadtverwaltung Auskunft über einen Entsorgungsbetrieb geben, bei dem Sie die Bremsflüssigkeit legal entsorgen können.
Wissenswertes zur Bremsflüssigkeit und Entsorgung
Bremsflüssigkeit zu entsorgen, bedarf demnach wenig Aufwandes und wird so wie oben angegeben vorgenommen. Zu bedenken sei, dass es sich um keinen Kavaliersdelikt handelt, wenn Sie die Bremsflüssigkeit irgendwo illegal abkippen. Eine nicht fachgerechte Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem hohen Bußgeld bestraft. Anzumerken sei, dass jeder Betrieb, der Bremsflüssigkeit verkauft, auch diese zurücknehmen muss, sofern Sie einen Beleg über den Einkauf dort vorlegen können.
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