Wenn Sie Fleisch einfrieren, dann kann das Lebensmittel während der Zeit ablaufen.
Eingefrorenes Fleisch, das während der Frosterzeit abgelaufen ist
Wenn Sie frisches Fleisch kaufen, das auf der Packung ein angegebenes Haltbarkeitsdatum hat, dann gilt diese Qualitätsgarantie nur so lange, wie das Fleisch sich in der Verpackung befindet, und die Kühlkette nicht unterbrochen wurde.
- Frieren Sie das Fleisch in dieser Verpackung ein, dann verändert sich auch das Mindesthaltbarkeitsdatum. In diesem Fall können Sie das tierische Lebensmittel zusätzlich mindestens drei Monate lagern. Das auf der Packung angegebene MHD ist dann aber nicht mehr rechtsgültig. Es gilt als rechtlich abgelaufen, da es nur für das frische Fleisch bezeichnet war.
- Bei gefrosteten Lebensmitteln liegt die Haltbarkeit am Fettgehalt des Nahrungsmittels. Je höher der Gesamtanteil an Fett, um so kürzer ist die Zeit der Lagerung möglich.
- So sollten Sie Schweinenacken, Mett oder Schweinehaxen nicht länger als 3 Monate gefroren lagern.
- Mittelfette Fleischstücke können Sie bis zu 6 Monaten lagern. Dazu gehören Krustenbraten oder Schulterbraten.
- Längerfristig, also bis zu 9 Monaten, können Sie sehr magere Fleischstücke frosten. Eingefroren können Sie Filets, Karbonaden oder Tatar ohne Probleme tiefgekühlt lagern.
Eingefrorenes Fleisch, dessen Haltbarkeit abgelaufen ist
Haben Sie Fleisch gekauft, das bereits eingefroren war, so ist das auf der Packung angegebene Haltbarkeitsdatum, für Sie genau so zu sehen, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf anderen Produkten.
- Mit dem, auf der Packung von Lebensmitteln, angegebenem Mindesthaltbarkeitsdatum, handelt es sich nur um eine Versicherung der Händler.
- Bis zu diesem Datum garantieren die Vermarkter, dass Ihr Produkt einwandfrei ist. Danach ist es immer noch ein einwandfreies Lebensmittel. Einzig der Hersteller ist nicht mehr für die Qualität haftbar. Das abgelaufene Lebensmittel ist in der Regel immer noch genau so hochwertig wie das Nährmittel, das innerhalb der angegebenen Zeit getaut und verzehrt wird.
- Aus diesem Grund wird das MHD, also das Mindesthaltbarkeitsdatum, so weit es irgend geht, nach unten datiert. Sollte dann tatsächlich einmal ein Produkt nicht mehr einwandfrei sein, kann der Händler nicht mehr haftbar gemacht werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Produkt innerhalb kurzer Zeit nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar ist, ist so gering, dass Sie den Tanz auf dem Vulkan unbeschwert wagen können.
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