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Beim TÜV eine Vollabnahme durchführen lassen geht so

Beim TÜV eine Vollabnahme durchführen lassen geht so2:08
Video von Heike Kadereit2:08

Sie haben vor vielen Jahren ein Fahrzeug abgemeldet. Möglicherweise ist eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich, sofern bei der Zulassungsstelle keine Daten mehr über das Fahrzeug vorhanden sind. Die Daten werden nämlich in der Regel nach sieben Jahren gelöscht. Außerdem betrifft die Regelung Importfahrzeuge. Was müssen Sie für die Wiederzulassung beachten?

Wann eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich ist

  • Nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) (Stand: Januar 2012) ist seit 2008 eine Vollabnahme, das sogenannte Vollgutachten, erst dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet war und dessen Daten aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden, was nach sieben Jahren auch geschieht. Ob dem so ist, erfahren Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer. Sind dort noch Daten vorhanden, ist keine Vollabnahme erforderlich, es reicht die normale Hauptuntersuchung.
  • Für jede Wiederzulassung sind die Hauptuntersuchung (HU) sowie die Abgasuntersuchung (AU) und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP, nur bei Lkw, Anhängern und sonstigen Nutzfahrzeugen) erforderlich, wenn diese während des Abmeldungszeitraums fällig gewesen wären.
  • Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland ist eine Vollabnahme grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, die eine EWG-Betriebserlaubnis und eine EG-Übereinstimmungserklärung haben, die bezogen auf die Fahrzeug-Identifikations-Nummer vom Hersteller oder Importeur ausgestellt wurde.
  • Eine Vollabnahme ist für Importfahrzeuge aus Nicht-EG-Ländern wie USA immer erforderlich.

So gehen Sie bei der Vollabnahme vor

Da bei einer Vollabnahme neben dem technischen Zustand und der allgemeinen Verkehrssicherheit auch die Abgas- und Geräuschgrenzwerte, Beleuchtungseinrichtungen und Vieles mehr anhand allgemeiner Zulassungsvorschriften geprüft werden, können Sie Vorbereitungen nur insoweit treffen, als Sie den Wagen so inspizieren, als würden Sie zu einer normalen Hauptuntersuchung fahren. Notwendig werdende Umrüstungen teilt Ihnen der Sachverständige vor Ort mit.

  1. Besorgen Sie sich zuerst die Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu müssen Sie bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl einen Versicherungsantrag stellen. Die Bestätigung wird Ihnen auf Verlangen per SMS oder E-Mail zugesandt. Sie benötigen nur diesen Code und keine Bestätigung in Papierform.
  2. Außerdem brauchen Sie nun für die Fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen, das Ihnen die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle oder eine Werkstatt gegen Gebühren zur Verfügung stellt.
  3. Packen Sie danach sämtliche erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugbrief, eventuell der Kaufvertrag sowie der Code über die Versicherungsbestätigung.
  4. Fahren Sie nun zum TÜV oder einen anderen Anbieter wie DEKRA oder KÜS und lassen das Vollgutachten durchführen.
  5. Hat alles geklappt, begeben Sie sich zur Zulassungsstelle und lassen das Fahrzeug zu.

Die Vollabnahme dient der Sicherheit im Verkehr. Ein Fahrzeug, das jahrelang stand, hat eventuell größeren Schaden genommen. Daher ist dies eine durchaus sinnvolle Regelung.