Was Sie benötigen
- TÜV Bericht
- ASU Bescheinigung
- Fahrzeugbrief
- Kfz-Versicherungsnummer
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- TÜV Bericht
- ASU Bescheinigung
- KFZ-Versicherungsnummer
Zunächst suchen Sie sich alle wichtigen Unterlagen für eine An- oder Ummeldung zusammen. Haben Sie diese alle komplett, können Sie mit Ihrem alten Kfz-Kennzeichen zur Zulassung fahren. Hierbei ist es erlaubt, mit dem neuen Fahrzeug von der Haustür aus bis zur Zulassungsstelle ohne Umwege oder Stopps mit dem alten oder ohne Kennzeichen zu fahren. Der Versicherungsschutz beginnt nämlich ab dem Tag der Zulassung. Absichern können Sie sich aber trotzdem nochmals bei Ihrer Versicherung und der zuständigen Polizeidienststelle.
Kfz-Versicherung kontaktieren
- Um eine Kfz-Versicherungsnummer zu bekommen, müssen Sie Ihre ausgewählte Autoversicherung kontaktieren.
- Hierzu reicht ein Telefongespräch mit der Versicherung. Dort müssen Sie alle Angaben über Ihr neues Fahrzeug machen, oder denen Bescheid geben, dass Sie Ihr Auto ummelden möchten, weil Sie umgezogen sind.
- Nach einem Umzug sollten Sie das Fahrzeug innerhalb zwei Wochen umgemeldet haben.
- Ist mit dem Versicherungsgeber alles telefonisch geregelt, bekommen Sie von diesem unverzüglich entweder per Post oder auf einem noch schnelleren Wege, eine E-Mail, in der die Versicherungsnummer hinterlegt ist.
- Früher waren das die Doppelkarten, heutzutage erhalten Sie einen Code aus Buchstaben und Zahlen.
Kennzeichen beim Um- oder anmelden behalten
- Die Kennzeichen können Sie nur behalten, wenn Sie innerhalb einer Region von Stadt zu Stadt ziehen oder von Landkreis zu Landkreis.
- Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise von Kassel nach Hannover ziehen möchten, können Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwenden.
- Genauso sieht es bei einem Umzug von beispielsweise der Stadt Kassel in einen naheliegenden Landkreis aus. Hier bleibt zwar das KS bestehen, aber die Anzahl der Buchstaben danach verändert sich.
- Es ist leider nicht immer möglich, das alte Kfz-Kennzeichen zu behalten.
Ohne TÜV und ASU keine An- oder Ummeldung vom Kfz
- Ganz wichtig zum Zulassen eines Kraftfahrzeuges ist natürlich ein aktueller TÜV-Bericht und die ASU-Bescheinigung.
- Sollten Sie diese beiden Dokumente nicht haben oder Sie sind abgelaufen, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle erst einmal zum TÜV fahren und Ihr Auto vorführen.
- Auch Ihr Personalausweis ist wichtig. Haben Sie diesen vergessen, bekommen Sie Ihr Fahrzeug nicht zugelassen.
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