Der Fahrzeugschein wird mittlerweile in der KFZ-Zulassungsstelle unter der Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I geführt. Wenn Sie eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung I benötigen, beantragen Sie diese in Ihrem nächsten Bürgeramt und stellen sich im Vorfeld darauf ein, was ein neuer Schein Sie kostet.
Ein neuer Fahrzeugschein – die Beantragung
- Informieren Sie sich, wo in Ihrer Stadt sich das nächste Bürgerbüro befindet. Sehr hilfreich ist hierbei das Internet mithilfe einer Suchmaschine einzusetzen. Meist sind solche Bürgerbüros in die Homepages der jeweiligen Stadt mit Informationen über die Öffnungszeiten integriert. Alternativ können Sie auch nach KFZ-Zulassungsstellen suchen.
- Kalkulieren Sie für die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins ein wenig Zeit mit ein. In Städten mit geringerer Bevölkerungszahl geht die Bearbeitung aufgrund der wenigen wartenden Mitmenschen weit schneller. In Großstädten müssen Sie Zeit mitbringen und oftmals eine Nummer, wie beim Arbeitsamt, ziehen.
- Eine neue Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) erhalten Sie nur in Zusammenhang mit einer Neuanfertigung der Zulassungsbescheinigung II. Hierbei handelt es sich um den Fahrzeugbrief. Aufgrund dieser Änderung kostet ein neuer Schein mehr als früher, da es einen größeren Arbeitsaufwand für das Amt bedeutet.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Scheins
- Um einen neuen Fahrzeugschein beantragen zu können, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass vorzeigen.
- Sie müssen die Bescheinigung der letzten HU-Untersuchung vorlegen. Diese haben Sie bei der letzten TÜV-Untersuchung erhalten.
- Bringen Sie Ihren Fahrzeugbrief mit, um zu beweisen, dass es sich um Ihr eigenes Fahrzeug handelt, für das Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen möchten.
- Haben Sie selber keine Zeit zum Amt zu gehen, können Sie eine andere Person beauftragen, dieses für Sie zu erledigen. Diese Person benötigt dann eine Vollmacht von Ihnen und muss zu seinem eigenen Personalausweis auch Ihren vorlegen.
Was kostet eine Zulassungsbescheinigung I?
- Die Kosten können von Ort und Bundesland variieren. Sie können sich aber auf Gebühren im Rahmen von 10,90,- Euro bis 30,30 Euro, je nach Arbeitsaufwand einstellen. (Stand Mai 2012)
- Nehmen Sie demnach genügend Geld zum Bürgeramt mit, da Sie bei der Ersatzbeantragung die Kosten in bar entrichten müssen.
- Wenn Sie im Vorfeld wissen möchten, was genau Ihr persönlich ausgestellter neuer Fahrzeugschein kostet, hilft nur ein Anruf bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
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