Was Sie benötigen
- Anschrift und Öffnungszeiten einer Zulassungsstelle
- Papiere vom Auto
- eine Versicherungsbestätigung (Code-Nr.)
- Ihren Personalausweis
- Geld
Kurzzeitkennzeichen – allgemeine Informationen
- Kurzzeitkennzeichen gehören zu den „Amtlichen Kennzeichen“. Kurzzeitkennzeichen werden benötigt für Überführungsfahrten (wenn Sie z.B. in München ein gebrauchtes Auto kaufen, das Sie dann am Wohnort Bremen anmelden müssen), aber auch für Probe- oder Prüfungsfahrten (im Sinne von: kein Dauerbetrieb, fällt nicht unter „Oldtimer“, altes Auto soll nur ausnahmsweise mal an einem Tag/Wochenende bewegt werden oder Ähnliches).
- Im gelben Feld neben den Ziffern ist im Kurzzeitkennzeichen das Verfallsdatum angegeben – danach verliert es (durch bloßen Zeitablauf) seine Gültigkeit.
- Ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 20,- bis 30,- €, es muss nach Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht abgegeben werden.
- Das Fahrzeug darf nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr auf der Straße (öffentliches Gelände) stehen bleiben, da es dann nicht mehr versichert ist.
So beantragen Sie ein solches Nummernschild
- Nehmen Sie die Papiere vom betreffenden Auto, die Versicherungsbestätigung, Ihren Personalausweis und Geld und gehen Sie möglichst frühzeitig zur ausgewählten Zulassungsstelle.
- Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie versuchen, per Internet einen Termin zu beantragen (manche Zulassungsstellen bieten diesen Service an) oder Sie nutzen gegen Extra-Gebühr die Tätigkeit eines Zulassungsdienstes (Firma).
- Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen selbst beantragen wollen, so geht‘s: Sie erhalten nach Vorlage Ihrer Papiere und Vortragen Ihres Anliegens von der Zulassungsstelle eine Kfz-Nummer. Unter Hinzuziehung eines Dienstes (meist ist der im Hause oder zumindest gleich nebenan) lassen Sie gegen Bezahlung 2 Kurzzeitkennzeichen mit dieser Kfz-Nummer anfertigen. Mit diesen Kurzzeitkennzeichen gehen Sie wiederum an den Schalter der Zulassungsstelle, wo Sie sie durch Aufbringen eines Stempels als gültig bestätigt werden.
- Die Kosten richten sich danach, für wie lange Sie das Kurzzeitkennzeichen benötigen, die maximale Dauer beträgt 5 Tage.
- Mit Anbringen dieser Kurzzeitkennzeichen am Auto ist das entsprechende Fahrzeug für den angegebenen Zeitraum zugelassen und haftpflichtversichert.
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