Was Sie benötigen
- Kopie des Arbeitslosengeldbescheides
Härtefallregelung für Zahnersatzkosten
- Als Hartz-4-Empfänger sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und haben Anspruch auf eine medizinische Regelversorgung.
- Zum Zahnersatz steuern die Krankenkassen im Normalfall den Festzuschuss bei. Die restlichen Kosten muss der Patient hinzuzahlen.
- Personen mit geringem Einkommen, die einen sogenannten Härtefall geltend machen, können nach dem 5. Sozialgesetzbuch von der Krankenkasse die Übernahme der Zahnersatzkosten bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses beantragen.
- Ein Härtefall liegt vor, wenn Ihre Bruttoeinkünfte weniger als 994 Euro monatlich betragen. Falls Sie mit einem Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhöht sich der Betrag auf zusammen 1366,75 Euro. Jedes weitere Mitglied der Gemeinschaft wird mit 248,50 Euro zusätzlich berechnet.
- Falls der doppelte Festzuschuss noch immer nicht ausreichen sollte, um die Zahnersatzkosten zu decken, ergibt sich aus den Satzungsbestimmungen der Krankenkassen, dass die Kasse bei notwendigen Behandlungen auch die Differenz übernehmen muss.
So stellen Sie als Hartz-4-Empfänger den Antrag
- Ihr Anspruch besteht der Höhe nach immer nur begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Kosten und orientiert sich am Befund.
- Wenn Ihr Zahnarzt feststellt, dass die Versorgung mit Zahnersatz erforderlich ist, haben Sie daher Anspruch auf Übernahme der entstehenden Kosten, wobei Ihnen grundsätzlich die Wahl zwischen Brücken und Implantaten freisteht.
- Zusammen mit dem Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes müssen Sie vor der Behandlung einen Härtefallantrag an die Krankenkasse übermitteln.
- Setzen Sie Ihren Zahnarzt sofort beim ersten Termin von Ihrem Hartz-4-Bezug in Kenntnis und reichen Sie ihm eine Kopie Ihres Arbeitslosengeldbescheides ein.
- Für den Antrag müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen, das die meisten Zahnarztpraxen vorrätig halten.
- Sie können sich aber auch aus dem Internet einen Vordruck für den Härtefallantrag downloaden und ausdrucken.
Denken Sie unbedingt daran, Ihren Zahnarzt frühzeitig zu informieren und den Antrag an die Krankenkasse zu stellen. Beginnen Sie die Behandlung erst, wenn Ihnen die Kostenübernahme zugesichert wurde. Stand 03/2013
Weiterlesen:
- Zahnersatz: Arbeitslos - Heil-und Kostenplan mit Härtefallregelung beantragen
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