Während Sie bei Pflichtversicherungen nur in einem begrenzten Umfang (Wahl der Krankenkasse) eigene Entscheidungen treffen können, können Sie zwischen den zahlreichen freiwilligen Versicherungen wählen. Daran ändert sich auch beim Bezug von Hartz 4, genauer Arbeitslosengeld II (ALG II), nichts. Allerdings wird die Finanzierung auf eine Probe gestellt.
Hartz 4 - Beitragszahlung für Sozialversicherungen
Zum Leistungsumfang von Hartz-4-Beziehern gehören nicht nur die monatlichen Zahlungen für den normalen Lebensunterhalt. Von den Arbeitsagenturen gibt es Kostenübernahmen für das Wohnen (Miete, Heizkosten). Unter Umständen werden Zuschüsse gezahlt.
- Für ALG-II-Empfänger, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, übernimmt die Arge die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett. Möglich ist auch die beitragsfreie Mitversicherung beim Ehepartner.
- Auch als privat Krankenversicherte bezahlen Sie die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht unbedingt. Das übernimmt das Jobcenter, zumindest bis zur Höhe des Basistarifs. Diese Möglichkeit entfällt, wenn eine Familienversicherung möglich ist.
- Bei Leistungsbezug Hartz 4 läuft die gesetzliche Rentenversicherung weiter. Vom Jobcenter wird ein geringer Beitrag an die Rentenkasse gezahlt, mit dem die Ansprüche auf Leistungen nach Erwerbsminderung erhalten bleiben. Die gesetzliche Unfallversicherung besteht weiter. Sie bietet Ihnen Schutz beim Weg zum und vom Arbeitsamt.
- Wenn Sie keine Beiträge für freiwillige private Versicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) mehr leisten können, müssen Sie diese beitragslos stellen oder notfalls kündigen. Selbstverständlich haben Sie ein Recht darauf, einen Antrag auf einen bestimmten Zuschuss zu stellen.
Zuschuss zur Haftpflichtversicherung beantragen
Die Gesetzgebung sieht im Falle von Hartz 4 keine Zuschüsse für freiwillige Versicherungen vor. In den Regelleistungen ist eine Pauschale von 30 Euro berücksichtigt. Unter Umständen können Sie Versicherungsbeiträge vollständig vom Einkommen absetzen.
- Es kommt zwar hin und wieder vor, dass Gerichte bestimmte Entscheidungen zugunsten der Kläger (Hartz-4-/ALG-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger) treffen, doch tragen diese keinen allgemein verbindlichen Charakter. Sie können sich beispielsweise auf ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf (AZ S 29 SO 49/06-1/08) berufen.
- Das Gericht meint, dass ein Sozialhilfeempfänger eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung haben darf, deren Kosten das Sozialamt zahlen muss. Als Grenzen sind hier genannt: 55 Euro für eine private Haftpflichtversicherung, 80 Euro für eine Hausratversicherung pro Jahr.
- Im Falle einer Haftpflichtversicherung im Rahmen eines Mietverhältnisses können Sie auf die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Hamburg (2012, L 4 AS 367/10) verweisen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung unter Umständen Kosten der Unterkunft sind. Das wäre dann der Fall, wenn Ihnen im Mietvertrag der Abschluss einer solchen Versicherung nahegelegt wird. Jeder Einzelfall wird hier zu prüfen sein.
Wenn Sie neben Ihren ALG-II-Leistungen weitere Einkommen beziehen, können diese um Versicherungsbeiträge bereinigt werden. Es muss daher immer Einkommen vorhanden sein, wenn Versicherungen wie Berufshaftpflichtversicherungen oder die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Einkommensermittlung geltend gemacht werden sollen.
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