- Die Lohnsteuerkarte ist ein wichtiges Dokument: Sie beinhaltet die Daten eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer zu berechnen.
- Viele fragen sich: „Was steht auf meiner Lohnsteuerkarte?“ Auf der Karte vermerkt sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Identifikationsnummer, der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS), die Steuerklasse, Kinderfreibeträge sowie Freibeträge generell, der Hinzurechnungsbetrag und das zuständige Finanzamt.
- Alle Arbeitnehmer mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, am Anfang jedes Kalenderjahres all ihren Arbeitgebern, die aktuelle Lohnsteuerkarte vorzulegen. Andernfalls rechnen die Arbeitgeber den Lohn ab, ohne die Freibeträge zu berücksichtigen.
Wo Sie Ihre Steuerkarte beantragen
- Ist es Ihre erste Karte und Sie fragen sich: „Woher bekomme ich meine Lohnsteuerkarte nur?“ Das ist ganz einfach: Ihre Wohngemeinde erstellt Ihnen die Lohnsteuerkarte kostenfrei.
- Falls Sie vor Kurzem umgezogen sind, sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte in der Gemeinde Ihres früheren Wohnortes beantragen. Die Karte wird nämlich dort ausgestellt, wo Sie am 20. September des vorausgegangenen Jahres amtlich gemeldet waren.
- Alle eventuellen Änderungen, wie beispielsweise der Steuerklasse, der Religionszugehörigkeit, der Freibeträge etc., werden ebenfalls von der Gemeinde vorgenommen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz zu dem genannten Datum hatten.
- Ab dem Jahr 2011 ist das Finanzamt die Stelle, bei der Sie die Lohnsteuerkarte beantragen und wo alle diesbezüglichen Regelungen vorgenommen werden.
Wie Sie Ihre Lohnsteuerkarte erhalten
Um die Lohnsteuerkarte zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Behörde (dem Bürgeramt der früheren Gemeinde oder dem Finanzamt des jetzigen Wohnortes) vor und erhalten Ihre Lohnsteuerkarte direkt vor Ort.
- Sie bestellen das Dokument telefonisch beim Bürgerbüro des früheren Wohnsitzes bzw. beim Finanzamt in Ihrer Nähe.
- Oder Sie beantragen die Steuerkarte schriftlich bei der entsprechenden Stelle. Legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses und der Meldebescheinigung dem Anschreiben bei.
- „Was ist, wenn ich meine Lohnsteuerkarte verloren habe?“ Ist Ihnen die Lohnsteuerkarte abhandengekommen, gehen Sie genauso vor. Nur müssen Sie hier mit einer Gebühr von bis zu fünf Euro rechnen.
- Die Telefonnummern und Anschriften der Behörden können Sie jederzeit online aufrufen, indem Sie lediglich das entsprechende Amt und die zugehörige Postleitzahl in eine Suchmaschine eingeben.
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