Letztmalig wurden Lohnsteuerkarten 2010 in der Papierform herausgegeben. Da sich der Übergang zur elektronischen Lohnsteuerkarte allerdings bis 2013 verzögert, wird in der Zwischenzeit eine Lohnsteuerersatzbescheinigung ausgegeben.
Lohnsteuerersatzbescheinigung beim Finanzamt anfordern
Die Lohnsteuerersatzbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Mit Ihrem Finanzamt müssen Sie daher Kontakt aufnehmen, wenn die Eintragungen auf einer alten Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nicht mehr zutreffend sind oder wenn Sie die Karte/Bescheinigung verloren haben.
- Wenn Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem ersten Arbeitsverhältnis eine weitere Beschäftigung aufnehmen wollen, benötigen Sie hierfür in der Regel neben einer Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerersatzbescheinigung 2011 zusätzlich eine Ersatzbescheinigung 2012 (mit der Steuerklasse IV).
- Während Sie die Lohnsteuerersatzbescheinigung von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten, müssen Sie für Änderungen Ihrer Personenstandsdaten (Familienstandänderung, Geburt eines Kindes) wie bisher zum Meldeamt gehen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte verspätet sich
- Die elektronische Lohnsteuerkarte wird aufgrund unerwarteter technischer Probleme erst zum 1. Januar 2013 eingeführt. Für das Abrufverfahren verzögert sich die technische Erprobung.
- Sollten Sie eine Papierlohnsteuerkarte besitzen, bei denen sich bis 2013 nichts ändert, müssen Sie nicht tun.
- Alle Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 behalten Gültigkeit bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte. Wechseln Sie 2012 den Arbeitgeber, verlangen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise eine Lohnsteuerersatzbescheinigung 2011/2012.
- Möchten Sie eine Lohnsteuerersatzbescheinigung anfordern, können Sie den Antrag auf Ausstellung persönlich (Personalausweis/Identitätspapier mitbringen) beim Finanzamt vorbeibringen. Schriftlich können Sie den Weg per E-Mail oder Telefax wählen. Auch ein Bevollmächtigter, ausgestattet mit einer schriftlichen Vollmacht von Ihnen, darf einen Antrag stellen.
- Bitte geben Sie bei jeder persönlichen oder schriftlichen Antragstellung Ihre Steueridentifikationsnummer an.
Die Ersatzbescheinigung wird Ihnen bei persönlichem Erscheinen sofort ausgehändigt. In anderen Fällen erreicht Sie die Bescheinigung auf dem Postweg (Stand: April 2012).
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