Die Finanzminister der Länder und der Bund haben sich auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2013 geeinigt. Damit können Sie nun sicher davon ausgehen, auch im Jahr 2012 nicht die versprochene digitale Lohnsteuerkarte nutzen zu können.
Arbeitgeberbezogene Bescheinigung als Lohnsteuerersatzkarte beantragen
- Sie sollten bereits im Jahr 2011 von der Lohnsteuerkarte in Papierform befreit sein. Nach 80 Jahren Lohnsteuerkarte aus Papier war das beschlossene Sache. Doch technische Probleme führten zu bisher zweimaliger Verschiebung.
- Die Karte müssen Sie als Arbeitnehmer jedes Jahr bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber berechnet mit den Angaben auf der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer und führt diese auch an das Finanzamt ab. Sie können die Höhe der Lohnsteuer durch Eintragungen der Steuerklasse, Freibeträgen und Familienstand teilweise beeinflussen.
- Die Finanzbehörden haben letztmalig für das Jahr 2010 Lohnsteuerkarten ausgegeben. Da aber jedes Jahr zahlreiche Arbeitnehmer erstmalig in Beschäftigungen (Jobanfänger) gelangen oder Lohnsteuerkarten verloren gehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung beantragen.
Digitale Lohnsteuerkarte erst ab 2013
- Bis Ende 2010 war das Bürgerbüro Ihrer Gemeinde für den Versand der Lohnsteuerkarte zuständig. Meist lag die Karte bis Ende Oktober im Briefkasten. Haben Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte gebraucht, konnten Sie sich an das Bürgeramt wenden.
- Seit dem Januar 2011 können Sie sich nicht mehr an ein Bürgerbüro zwecks Ausstellung oder Änderung von Steuerkarten wenden. Die Zuständigkeit für alle Themen rund um die Steuern trägt das Finanzamt.
- Wenn Sie vom Arbeitgeber aufgefordert werden, die für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Unterlagen vorzulegen und nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 sind, müssen Sie sich an das Finanzamt wenden und eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung beantragen.
Bis das digitale Verfahren einsatzbereit ist, wird diese arbeitgeberbezogene Bescheinigung als Lohnsteuerkartenersatz verwendet. Beim digitalen Verfahren reicht das Nennen von persönlicher Steuerident-Nummer und Geburtsdatum beim Arbeitgeber. Beantragen müssen Sie dann nichts mehr.
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