Was Sie benötigen
- amtlicher Ausweis
- Geld
- etwas Zeit
Jeder Arbeitnehmer benötigt vor Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses eine Lohnsteuerkarte, die beim Arbeitgeber abgegeben werden muss. Dieser kann dann die Lohnsteuer korrekt berechnen. Prinzipiell gibt es jedes Jahr eine neue Steuerkarte, ausnahmsweise gilt die von 2010 jedoch auch 2011. Nur so genannte Minijobber, also Leute, die nur geringfügig beschäftigt werden, brauchen keine Lohnsteuerkarte, da sie vom Arbeitgeber pauschal besteuert werden.
Lohnsteuerkarte verloren - so bekommen Sie Ersatz
- Da der Arbeitgeber die fällige Lohnsteuer anhand der Merkmale Ihrer Lohnsteuerkarte wie zum Beispiel der Steuerklasse berechnet, benötigen Sie auf jeden Fall eine neue Lohnsteuerkarte, wenn die bereits ausgestellte nicht mehr zu finden ist.
- Da für das Ausstellen von Lohnsteuerkarten die Gemeinden und Kommunen zuständig sind, müssen Sie das Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde aufsuchen. Es gilt hierbei Ihr Hauptwohnsitz.
- Legen Sie Ihren Ausweis dort vor, dies kann der Personalausweis oder ein Reisepass sein. Dann erhalten Sie - meist unbürokratisch und schnell - eine Zweitkarte.
- Allerdings fallen Gebühren für diese Karte an, etwa 5 Euro. Die Gemeinden gestalten dies unterschiedlich.
- Meist wird zudem eine Erklärung verlangt, was mit dem Original geschehen ist (verloren, gestohlen, beim Arbeitgeber verschwunden etc.).
- Einige Behörden ermöglichen es sogar, eine neue Lohnsteuerkarte online zu bestellen. Besuchen Sie daher die Internetseite Ihrer Gemeinde und suchen Sie dort unter "Service". Die Karte kommt dann mit der Post zu Ihnen.
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