Warum Sie Zinsen aus privaten Krediten versteuern müssen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Zinserträge versteuert werden müssen. Diese Definition umfasst alle Zinserträge, gleichgültig wie diese entstanden sind. Somit fallen auch Zinsen aus privaten Krediten unter die Steuerpflicht:
- Die Zinsen, die Sie aus der Vergabe von privaten Krediten erzielen, müssen Sie mit der Abgeltungssteuer versteuern.
- Sollten Sie einen privaten Kredit über eine offizielle Stelle vergeben haben, dann zieht dieses Unternehmen die Abgeltungssteuer automatisch ab, bevor Ihnen Ihr Zinsertrag ausbezahlt wird.
- Wenn Sie die Zinsen hingegen als Barzahlung erhalten, dann müssen Sie den Zinsertrag selbstständig bei der nächsten Steuererklärung angeben.
Wie das Versteuern funktioniert
Sie müssen sowohl die erhaltenen Zinserträge als auch die bezahlte Abgeltungssteuer beim Finanzamt angeben. Dies hat die nachstehenden Gründe:
- Die Abgeltungssteuer besitzt einen Steuersatz von 25%. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter diesen 25% liegen, dann würden Sie eine Steuererstattung erhalten.
- Ferner kann es sein, dass alle Zinserträge, die Sie von verschiedenen Instituten und Privatpersonen erhalten, den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. In diesem Fall müssen Sie keine Steuern zahlen.
- Liegt Ihnen eine Bescheinigung über abgezogene Abgeltungssteuer vor und Ihre Zinserträge liegen unter dem Sparerpauschbetrag, so sollten Sie die Bescheinigung bei der nächsten Steuererklärung abgeben. Sie würden dann vom Finanzamt die Abgeltungssteuer erstattet bekommen.
- Wenn Sie die Zinsen in bar erhalten und Ihre Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, dann müssen Sie die Zinsen aus privaten Krediten versteuern. Hierzu geben Sie bei der nächsten Steuererklärung die erhaltenen Zinsen an.
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