Die Abgeltungsteuer wird seit 2009 auf sämtliche Kapitalerträge als eine pauschale Steuer (25 Prozent) erhoben. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Steuererklärungspflicht für Zinsen einer Geldanlage
Nach dem Abgeltungsteuergesetz müssen die Banken 25 Prozent der Kapitalerträge direkt an den Fiskus abführen.
- Freistellungsaufträge sichern die steuerfreie Zinsauszahlung bis in Höhe des jeweils geltenden Sparerpauschbetrages (2013 - 801 Euro pro Person und Jahr). Darüber hinaus gehende Erträge erfordern die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
- Erhaltene Zinsen im Zusammenhang mit privat vergebenen Darlehen betrachtet das Finanzamt als Kapitaleinkünfte. Diese sind in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.
- Wenn Sie in der Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen geltend machen, müssen Sie Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt muss die Gesamteinkünfte kennen, um zu ermitteln, ob die zumutbare Eigenbelastung (Eigenanteil) überschritten und ein Abzug zulässig ist.
- Erzielen Sie Kapitalerträge bei einer Bank im Ausland, müssen Sie diese in der Steuererklärung zur steuerlichen Verrechnung angeben. Das gilt auch für Erträge aus Fonds im Ausland.
Freiwillig Kapitaleinkünfte in Steuererklärung angeben
Wer Zinserträge im Ausland erzielt, bezahlt bereits Steuern in Höhe der dort geltenden Steuersätze.
- In Deutschland wird die Abgeltungsteuer fällig. Jedoch wird diese in vielen Fällen mit der schon gezahlten Steuer verrechnet. Verluste können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Eine Verrechnung mit Gewinnen aus Kapitalanlagen ist möglich.
- Empfehlenswert ist die Abgabe einer Steuererklärung, wenn der Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Hat die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt, der persönlichen Grenzsteuersatz liegt unter dem betreffenden Steuersatz, dann hat der Steuerzahler zu viel gezahlt. Notwendig ist, dass er den niedrigeren persönlichen Steuersatz beim Fiskus geltend macht.
Tipp: Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, gilt dieser Satz für zusätzliche Zinsen sowie weitere Kapitaleinkünfte. Übersteigt das gesamte Einkommen, inklusive Zinserträge, nicht den Grundfreibetrag, besteht keine Steuerpflicht.
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