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Die Fünftelregelung beantragen - so sichern Sie Ihre Abfindung

Abfindungen sind mit hohen Steuersätzen belastet.
Abfindungen sind mit hohen Steuersätzen belastet. © Paul Golla / Pixelio
Eine Entlassung ist für den Arbeitnehmer schlimm genug. Dann kommt auch noch hinzu, dass ein eventuell gezahlter Abfindungsbetrag versteuert werden muss. Aber Gott sei Dank hat der Gesetzgeber die Fünftelregelung eingeführt, die Sie beantragen können. Somit können Sie Steuern sparen.

Was Fünftelregelung bedeutet

  • Eine Abfindungszahlung wird auf das Gehalt aufgeschlagen und ganz normal versteuert. Dies bedeutet, dass Sie für den Abfindungsbetrag plus Ihrem Gehalt Steuern zahlen. Und zwar erhöht sich in diesem Fall der Steuersatz erheblich, da sich ja der zu versteuernde Betrag erhöht.
  • Um diese Ungerechtigkeit zu verhindern, wurde die Fünftelregelung eingeführt. Anhand dieser Regelung wird der Abfindungsbetrag so behandelt, als wenn dieser über einen Zeitraum von fünf Jahren gezahlt werden würde.
  • Im Detail bedeutet dies: Sie dividieren den Abfindungsbetrag durch 5 und müssen lediglich diesen Betrag zu Ihrem Gehalt hinzurechnen. Aus dieser entstehenden Summe wird sodann die Lohn- bzw. Einkommenssteuer berechnet.

Wie Sie diese Regelung beantragen können

  • Normalerweise ist der Arbeitgeber, bzw. dessen Lohnbüro gesetzlich dazu verpflichtet, die Fünftelregelung anzuwenden, sobald Sie hiervon einen Vorteil haben.
  • Sollte Ihr Arbeitgeber diese Regelung nicht von selbst anwenden, dann können Sie ihn darauf ansprechen. Allerdings sehen Sie dies erst, wenn Ihnen die Gehaltsabrechnung vorliegt. Dann ist es allerdings bereits zu spät um die Fünftelregelung zu beantragen.
  • Trotzdem ist in diesem Fall das Geld nicht verloren. Machen Sie so schnell wie möglich eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr, in dem Sie die Abfindung erhalten haben. Natürlich müssen Sie erst das Ende des Jahres abwarten, bevor Sie die Einkommenssteuererklärung einreichen können.
  • Zusammen mit dieser Einkommenssteuererklärung können Sie dann beim Finanzamt die Fünftelregelung beantragen. Anschließend erhalten Sie dann eine entsprechende Steuerrückzahlung.
  • Nachdem dies aber - je nachdem wann Sie die Abfindung erhalten haben - einige Monate dauern kann, sollten Sie gleich Ihren Arbeitgeber auf die Fünftelregelung ansprechen, sobald Sie über eine Abfindungszahlung Kenntnis erlangen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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