Wenn Sie vom Finanzamt Ihren Einkommenssteuerbescheid zurückerhalten, wissen Sie einerseits, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen oder zu viel gezahlte Steuern erstattet erhalten. Andererseits kann mithilfe von Einkommen und Steuersumme ein individueller Steuersatz bestimmt werden.
Individueller Steuersatz - Berechnung
Sollten Sie Ihren persönlichen Steuersatz nicht kennen, folgen Sie den nachfolgenden Tipps, um ihn einfach zu berechnen. Er liegt in der Regel zwischen dem Eingangssteuersatz (15 Prozent) und dem jeweiligen Spitzensteuersatz (42 Prozent).
- Sollte man Sie den Spitzenverdienern zuordnen (Jahreseinkommen über 250.000 Euro), kommen weitere drei Prozent hinzu. Der Höchststeuersatz beträgt damit 45 Prozent. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) Ihrer Einkommensteuer fällig.
- Das in Deutschland geltende System der Steuerprogression hat zum Ziel, gleich hohe Einkommen mit der gleichen Steuerlast zu versehen und höhere Einkünfte stärker zu belasten. Lineare Progression bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch Ihr Steuersatz konstant steigt.
- Jeder, der Altersvorsorge betreibt und dabei Zins- oder Kapitalerträge erzielt, kommt um die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent nicht herum. Liegt Ihr individueller Steuersatz darunter, erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück.
- Ausrechnen können Sie ihn ganz einfach: Dividieren Sie den Steuerbetrag durch das zu versteuernde Einkommen und multiplizieren den erhaltenen Wert mit 100.
Mit Altersvorsorgeaufwendungen Steuern sparen
- Es ist kein Geheimnis, dass die Bundesregierung Altersvorsorge steuerlich fördert. Egal, wie viel Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder privat in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-/Rürop-Rente) einzahlen, nutzen Sie die jährliche Einkommensteuererklärung zum Steuersparen.
- Altersvorsorgeaufwendungen werden seit 2005 schrittweise nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2012 nur zu 74 Prozent absetzbar sind. In den Folgejahren erhöht sich diese Grenze um jeweils zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 wird die Hundertprozentmarke erreicht. Dann liegt der jährliche steuerbegünstigte Höchstbetrag bei 20.000 Euro für Ledige (40.000 Euro für Verheiratete).
- Durch die zunehmende Anrechnung steuerbegünstigter Vorsorgeaufwendungen verringern sich bei gleich bleibendem Einkommen Ihre Steuerschuld und Ihr individueller Steuersatz.
- Das Finanzamt setzt zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren ein. Zum einen wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Die Berechnung jeglicher abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen erfolgt nach dem Recht von 2004. (Stand: August 2012)
- Sie müssen sich über das jeweilige Verfahren keine Gedanken machen. Das Finanzamt nimmt eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Die für Sie günstigere Methode wird für Ihren Steuerbescheid angewendet.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen in die richtigen Felder der Anlage VA zur Einkommenssteuererklärung eintragen.
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