Neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, ist das Durchsetzen von Arbeitsschutz und Betriebssicherheit (arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) eine Aufgabe von nationaler Bedeutung. Zusammengefasst ist das Unfallversicherungsrecht im SGB VII.
Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Gemeindeunfallversicherung
Die Träger der Unfallversicherung sind in Deutschland gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der öffentlichen Hand. Sie dürfen sogenannte "DGUV-Vorschriften" als autonomes Recht für Unternehmen erlassen. Oberste Zustimmungsbehörde ist das Bundesarbeitsministerium.
- Mittlerweile werden Unfallverhütungsvorschriften unter der Bezeichnung DGUV-Vorschriften aufgrund des fortschreitenden europäischen Harmonisierungsprozess nur noch eingeschränkt erlassen. Sie dienen dann der Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Der Großteil der gesetzlichen Vorschriften ergibt sich aus dem staatlichen Recht.
- Mehr als 100 deutsche Unfallverhütungsvorschriften wurden im Zeitraum 1999 bis 2012 zurückgezogen. Staatliches Recht trat nach Umsetzung der EU-Richtlinien im Arbeitsschutz an deren Stelle.
- Die Zahl der Vorschriften zur Unfallverhütung ist zwar geringer geworden, doch gleichzeitig wurden staatliche technische Regeln geschaffen. Die Technischen Regeln, beispielsweise für Arbeitsstätten oder für Betriebssicherheit, sind nicht verbindlich, sondern sorgen bei Anwendung für Rechtssicherheit. Im Gegensatz dazu sind Unfallverhütungsvorschriften immer klare Muss-Vorschriften.
Unfallverhütungsvorschriften - wer sie überwacht
Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, ist nur ein wichtiges Detail bei der Verhinderung von Unfällen. Es kommt ebenso darauf an, dass man Vorschriften überwacht.
- Nach SGB VII berät und überwacht der jeweilige Unfallversicherungsträger die Versicherungsunternehmen mithilfe Technischer Aufsichtsdienste beziehungsweise eigener qualifizierter Aufsichtspersonen, beispielsweise durch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte.
- Das Überwachen der Einhaltung der Vorschriften kann gleichfalls angeordnet werden. Müssen aufgrund von Verstößen gegen Anordnungen und Vorschriften Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Unternehmen sind verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen. Zum einen geschieht das durch Aushang. Zum anderen erfolgt eine Bekanntmachung im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisungen (gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz).
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