So halten Sie die Unfallverhütungsvorschriften ein
- Normiert sind die Unfallverhütungsvorschriften, die im Büro einzuhalten sind, in der Betriebsstättenverordnung, bzw. in der Arbeitsstättenverordnung, werfen Sie hier doch mal einen Blick hinein. Sie sollten wissen, dass in der Arbeitsstättenverordnung die geltenden Sicherheitsanforderungen und die Gesundheitsanforderungen festgeschrieben sind, die Sie im Büro einhalten müssen.
- Bei Beginn Ihrer Tätigkeit, muss Sie ein Sicherheitsbeauftragter oder der Arbeitgeber über die Unfallverhütungsvorschriften belehren.
- Sind Sie danach unsicher oder stellen fest, dass es einige Punkte gibt, die klärungsbedürftig sind, so wenden Sie sich stets an den Sicherheitsbeauftragten.
- Gegenstand der Unfallverhütungsvorschriften ist beispielsweise, dass in den Räumen, in denen gearbeitet wird, nicht geraucht werden darf. Dies erfordert darüber hinaus das Gesetz über den Schutz von Passivrauchern.
- Weiterhin gibt es sehr viele Einzelbestimmungen über die Mindesttemperatur, die Beleuchtung und die Lüftung in Arbeitsräumen.
- Die Unfallverhütungsvorschriften regeln ebenso Mindestabstände zwischen Türen und Möbeln, die Größe von Fluchtwegen und anderen Erfordernissen für die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Grundlage für die Unfallverhütungsvorschriften
- Grundlage für die Unfallverhütungsvorschriften, die im Büro gelten, ist sowohl die Betriebsstättenverordnung und die Arbeitsstättenverordnung.
- Die Unfallverhütungsvorschriften im Büro beziehen sich auf jeden Ort, draußen und drinnen, der als Arbeitsplatz genutzt wird.
- Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, die Unfallverhütungsvorschriften im Büro so einzuhalten, dass keine Gefahr für die Mitarbeiter besteht.
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