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Arbeitsunfall - wann die private Unfallversicherung zahlt

Inhaltsverzeichnis

Berufsgenossenschaft oder private Unfallversicherung - wer leistet bei einem Schadenfall?
Berufsgenossenschaft oder private Unfallversicherung - wer leistet bei einem Schadenfall?
Wer haftet im Fall eines Freizeit- oder Arbeitsunfalls? Wer übernimmt die anfallenden Kosten - die gesetzliche oder die private Unfallversicherung?

Arbeitsunfall - Definition

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Arbeitsunfall, auch Betriebs- oder Berufsunfall genannt, ist im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall, der bei einer versicherten beruflichen Tätigkeit verursacht wurde.

Berufsgenossenschaft übernimmt im Schadensfall sämtliche Leistungen

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen darin, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die Versicherung leistet darüber hinaus im Ernstfall eine finanzielle Entschädigung für den Versicherten und dessen Hinterbliebene. Eine weitere Aufgabe besteht darin, bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit die Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen.

Der Tätigkeitsbereich der Unfallversicherung (SGB VII) lässt sich in drei Punkte untergliedern:

  • Prävention - die Vorbeugung von Unfällen und Krankheiten
  • Rehabilitation - die Wiederherstellung des Verunfallten
  • Entschädigung mittels Geld- oder Sachleistungen.

Versicherte Personengruppen

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer sowie seine Auszubildenden bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Zu den pflichtversicherten Personen gehören ebenfalls:

  • Kinder und Schüler während des Kindergarten- und Schulbesuchs
  • Studenten in der Zeit des Hochschulbesuchs
  • Personen, die in Notsituationen Hilfe leisten

Seit Einführung der Pflegeversicherung sind ebenfalls Pflegepersonen, die Angehörige pflegen und Leistungen aus der Pflegekasse beziehen, pflichtversichert. Diese gehören einer ergänzenden Personengruppe an, die in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert ist.

Ausgenommen von dieser Pflichtversicherung sind Personen, die auf anderem Weg gegen das Vorkommen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert sind. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Rentner
  • Berufssoldaten
  • Richter

Richtiges Verhalten im Schadensfall

Der Arzt, der die verunfallte Person behandelt, muss einen gesonderten Vordruck ausfüllen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "ärztliche Unfallmeldung".

Die Behandlung eines Durchgangsarztes erfolgt, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht. Diese besteht ebenfalls, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit über eine Woche erfolgen muss oder wenn diverse Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen.

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine oder besondere Heilbehandlungen durchgeführt werden müssen. Bei besonderen Heilbehandlungen bleibt der Verunfallte beim zuständigen Durchgangsarzt. Bei allgemeinen Heilbehandlungen wird der Versicherte zurück zu seinem Hausarzt überwiesen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall spätestens am dritten Tag nach dem Geschehen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Ebenso besteht eine Meldepflicht des Arbeitgebers bei dem Versicherungsträger bei Verdacht auf eine Berufskrankheit.

Finanziell abgesichert durch die gesetzliche Unfallversicherung

Folgende Leistungen sind im offiziellen Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten:

  • Leistungen zur Heilbehandlung: ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, häusliche Krankenpflege und stationäre Krankenhausbehandlungen, medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Umschulungsmaßnahmen, Berufsvorbereitungen, Kostenübernahme für technische Hilfsmittel, Kostenübernahme für Ausstattung sowie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Kostenübernahme für Umbauten im Wohnbereich
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen: Selbsthilfegruppen, Haushalts- oder Betriebshilfen, Beiträge zur Sozialversicherung, ärztlich verordneter Rehabilitationssport

Die Berufsgenossenschaft zahlt erst nach der sechsten Woche beziehungsweise nach dem 43. Tag Verletzten- oder Übergangsgeld. Vom Unfalltag an bis zum 43. Tag erhält der Geschädigte Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ebenfalls bestehen Leistungen gegenüber Hinterbliebenen und Abfindungen sowie Anpassungen von Renten gegenüber den Versicherten.

Ein Arbeits- oder Schulunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit körperlichem Schaden erleidet. Hierzu zählen ebenfalls Unfälle, die auf dem direkten Arbeits- oder Schulweg passieren. Die Leistungen der Berufsgenossenschaften beziehungsweise der Unfallversicherungsträger erstrecken sich auf:

  • Arbeitsunfälle (AU)
  • Wegeunfälle (WU)
  • anerkannte Berufskrankheiten (BU)

Für einen privaten Unfall bestens versichert

Eine zusätzliche Unfallversicherung ist sinnvoll, da bei der Versicherung nicht nur Arbeits- oder Schulunfälle abgesichert sind, sondern auch Schadensfälle in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung kann auf die persönlichen Bedürfnisse genau angepasst werden. Der Versicherungsschutz dient als Grundversicherung für die Versicherten sowie für ihre Hinterbliebenen im Schadensfall.

Die Versicherung tritt ein, wenn eine Invalidität aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfallgeschehen vorliegt. Diese Invalidität muss innerhalb weiterer drei Monate ärztlich bestätigt werden. Um Ansprüche geltend zu machen, muss innerhalb der angegebenen Frist ein Antrag beim zuständigen Versicherungsträger gestellt werden.

Die private Versicherung bietet beispielsweise Schutz bei Unfällen in der Freizeit und im Urlaub an. Leistungen wie Bergung, stationärer Krankenhausaufenthalt und Rücktransport sind in den Versicherungspolicen inbegriffen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt sowie alle Dokumente vorhanden, kann die Leistung genehmigt werden. Ist die Leistung genehmigt, wird diese entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente über Jahre hinweg ausbezahlt. Bei sogenannten Todesfallleistungen zahlt die Versicherung nach allen Prüfungen die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus.

Kein Schutz durch privaten Versicherer bei Berufsunfähigkeit

Eine privat abgeschlossene Unfallversicherung bietet bei Berufsunfähigkeit keinen Versicherungsschutz. In Ausnahmefällen kann es zu einer Leistungserbringung kommen.

Grundsätzlich ist es besser, sich eigenständig um den Abschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Somit wissen Sie selbst, dass in einem Schadensfall alles abgesichert ist.

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