BGs kurz erklärt
Den Angestellten der Berufsgenossenschaften steht der sogenannte Berufsgenossenschafts-Angestelltentarifvertrag zu, der offiziell mit BG-AT abgekürzt wird.
- Die BGs werden auch als gesetzliche Unfallversicherungen bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Prävention und Beratung gehören ebenso zu dem Portfolio. Die gesetzliche Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist in SGB VII geregelt.
- Es gibt aktuell 9 verschiedene sogenannte gewerbliche Berufsgenossenschaften, darunter fallen zum Beispiel die VBG, BGB, BGN und BGHW, verschiedene landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Außerdem gibt es verschiedene Berufsgenossenschaften des Bundes wie zum Beispiel die Unfallkasse des Bundes und die Unfallkasse Post und Telekom.
Die BGs gelten als Körperschaft öffentlichen Rechts, sie sind aber in einer Selbstverwaltung organisiert.
Informationen über den Berufsgenossenschafts-Angestelltentarifvertrag (BG-AT)
Der Berufsgenossenschafts-Angestelltentarifvertrag (BG-AT) regelt die Arbeitsverträge der ca. 20.000 Beschäftigten der BGs. Dieser Vertrag ist dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) angepasst.
- Doch nicht alle Mitarbeiter fallen unter diesen Vertrag. Je nach Position stehen einigen Beschäftigten andere Verträge und Leistungen zu.
- Am 25. November 1961 wurde der Tarifvertrag bereits eingeführt. Am 05. Juli 2012 wurde dieser Vertrag aufgrund von Aktionen von VERDI dem des TVÖD angeglichen.
- Es gab Änderungen in Bezug auf Urlaubstage. Bis zum 55. Lebensjahr erhalten die Beschäftigten 29 Urlaubstage, danach erst 30. Sah der alte Arbeitsvertrag jedoch 30 auch für jüngere Mitarbeiter vor, gilt die alte Regelung für diese weiter. Auszubildene erhalten nur 27 Tage Urlaub per Tarifvertrag.
- Es empfiehlt sich wegen der Ungleichbehandlung der Urlaubstage übrigens ein Rechtsanwalt außerhalb des VERDI Konstrukts einzuschalten, denn das Bundesarbeitsgericht hatte schon vor einigen Jahren geurteilt, dass jedem die gleiche Zahl an Urlaubstagen zusteht.
Deshalb sollte ein unabhängiger Rechtsanwalt besser den gesamten Vertrag überprüfen und Sie nicht einfach so den BG-AT akzeptieren.
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