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Bau BG: Unfallanzeige ausfüllen - Hinweise

Insbesondere auf dem Bau gibt es viele Arbeitsunfälle.
Insbesondere auf dem Bau gibt es viele Arbeitsunfälle.
Ein verstauchter Daumen, eine gebrochene Hand oder gar ein tödlicher Unfall - das Arbeitsleben kann gefährlich sein. Ereignet sich ein Unfall im Betrieb - beispielsweise bei einem Mitgliedsbetrieb der Bau BG - sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, den Unfall anzuzeigen bzw. eine Unfallanzeige auszufüllen.

Die Meldepflichtigkeit eines Unfalls im Betrieb, der einen Versicherungsfall in der Unfallversicherung darstellt, ergibt sich aus einer entsprechenden Vorschrift im Sozialgesetzbuch VII. Zu lange dürfen Sie mit der Anzeige als Unternehmer auch nicht warten.

Eine Unfallanzeige ausfüllen

  • Gem. § 193 Abs. 1 SGB VII müssen Unternehmer Unfälle von Versicherten dem zuständigen Träger der Unfallversicherung anzeigen, wenn die Versicherten aufgrund der Verletzungen für mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar getötet werden. Dies gilt auch für Versicherte, die nicht über eine Beschäftigung versichert sind, also beispielsweise für ehrenamtlich Tätige, die über dieses Ehrenamt unfallversichert sind.
  • Als Unternehmer dürfen Sie sich mit einer solchen Unfallanzeige auch nicht ewig Zeit lassen. Denn gem. § 194 Abs. 4 SGB VII ist die Anzeige innerhalb von drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer Kenntnis von dem Unfall bekommen hat. Dasselbe gilt der Vorschrift nach auch, wenn dem Unternehmer Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit bekannt geworden sind.
  • Beachten sollten Sie, dass der Betriebs- oder Personalrat die Anzeige gem. § 193 Abs. 5 SGB VII mitunterzeichnen muss. Eine Durchschrift bzw. Kopie der Unfallanzeige müssen Sie unter Umständen auch der Behörde übersenden, die für den Arbeitsschutz zuständig ist, s. § 193 Abs. 7 SGB VII.

Die BG Bau in Kenntnis setzen

  • Für die Anzeige sollten Sie die jeweils von den Berufsgenossenschaften - so auch der Bau BG - zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Denn es ist davon auszugehen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus § 193 Abs. 8 SGB VII ergeben, erfüllen.
  • Auf der Website der Bau BG können Sie die Anzeige herunterladen. Neben den persönlichen Angaben zum Versicherten und der Unternehmensnummer ist insbesondere die genaue Schilderung des Unfallhergangs wichtig. Denn hieraus könnten sich eventuell Hinweise auf ein vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalles ergeben.

Eine Unfallanzeige muss nicht bei jeder kleinen Verletzung ausgefüllt werden, sondern nur unter bestimmten Umständen. Dann muss sie allerdings innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.    

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