Wer ist berechtigt einen Kinderzuschlag zu bekommen?
Wenn das Einkommen der Familie nicht für die Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzung einen Zuschlag zum Kindergeld, dem sogenannten Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Im Folgenden werden die Voraussetzungen dargestellt, welche für die Bewilligung des Kinderzuschlages erfüllt werden müssen:
- Das Familienbruttoeinkommen beträgt bei Paaren mindestens 900 Euro und bei Alleinerziehenden 600 Euro.
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und ist ebenfalls noch nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld für Ihr Kind.
- Sollten Sie zusätzlich den Kinderzuschlag zu Ihrem Einkommen erhalten, dann hätten Sie genug Geld, um den Lebensunterhalt der Familie bestreiten zu können.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Für jedes Kind wird der Kinderzuschlag einzeln errechnet. Sie können für jedes Kind einen maximalen Kinderzuschlag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Dabei richtet sich die Höhe des Zuschlages anhand des Einkommens und des Vermögens der Familie. Die Höhe des Zuschlags wird nur in dem Maße begünstigt, wie er in Summe mit dem gesamten Familieneinkommen den Lebensunterhalt der Familie decken kann.
Wie wird der Kinderzuschlag beantragt?
Der Antrag des Kinderzuschlages muss gesondert bei der jeweiligen Familienkasse beantragt werden. Der Kinderzuschlag wird zunächst auf 6 Monate hin bewilligt. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf, so muss jedes Mal erneut der Kinderzuschlag beantragt werden.
Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, sind Sie verpflichtet, der Familienkasse in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse zu erteilen.
Der Kinderzuschlag wird dann zusammen mit dem Kindergeld am selben Tag ausgezahlt. Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge ausbezahlt, erst mit Antrag und der erfüllten Voraussetzungen wird der Kinderzuschlag für den künftigen Bemessungszeitraum (6 Monate) ausgezahlt.
Der Antrag an sich kann zwischenzeitlich sogar online bei der für Sie zuständigen Familienkasse auf deren Internetseite ausgefüllt und versendet werden. Im Anschluss an dessen Prüfung erhalten Sie per Bescheid Nachricht darüber, ob Ihr Antrag auf Kinderzuschlag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Steigende Preise bei Lebensmitteln und Wohnraum sind für viele Familien eine deutliche Belastung geworden. Der Kinderzuschlag soll finanziell belasteten Familien mit geringem Einkommen helfen, die Grundbedürfnisse der Kinder decken zu können. Neben dem Kindergeld macht es gegebenenfalls auch Sinn über einen Wohngeld-Antrag nachzudenken. Informieren Sie sich hierzu einfach bei Ihrer Gemeinde, die Ihnen mit zahlreichen Informationen und bei der Beantragung zurate stehen kann.
Jedenfalls sollte es im Interesse jeder Familie liegen, die mit wenig Einkommen auskommen muss, sich im Rahmen des Möglichen über etwaige finanzielle staatliche Unterstützung zu erkundigen, damit man den Grundbedürfnissen des Kindes sowie dem Lebensunterhalt der Familie gerecht werden kann.
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