Voraussetzungen zur Zahlung von Kindergeld
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Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes gezahlt. In vielen Fällen kann das Kindergeld aber über diesen Zeitpunkt hinaus bis höchstens zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Voraussetzung ist dabei aber immer, dass der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin in Deutschland lebt oder sich zumindest hauptsächlich dort aufhält.
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Wenn das Kindergeld vor diesem Zeitpunkt unerwartet gestrichen wurde, sollten Sie daher zunächst überprüfen, ob Sie alle notwendigen Nachweise bei der Familienkasse eingereicht haben. Kontaktieren Sie am besten telefonisch Ihren Sachbearbeiter bei der Familienkasse, um den genauen Grund für die Streichung des Kindergeldes erläutert zu bekommen.
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Für ein über 18 Jahre altes Kind zahlt die Familienkasse nur dann Kindergeld, wenn sich dieses noch in der Ausbildung befindet. Dies muss regelmäßig anhand entsprechender Nachweise wie Ausbildungs- und Studienbescheinigungen nachgewiesen werden.
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Beachten Sie, dass auch Kindergeld gezahlt wird, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht. Als Nachweise zählen hier zum Beispiel Absagen auf Bewerbungsschreiben und Ähnliches.
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Ebenso kann auch Kindergeld für Kinder gezahlt werden, die sich auf der Suche nach einem Arbeitsplatz befinden. Hier zahlt die Familienkasse allerdings nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Ihres Kindes.
Einspruch gegen die Streichung des Kindergeldes
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Wenn Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen der Meinung sind, dass die Familienkasse Ihnen zu Unrecht das Kindergeld gestrichen hat, besteht die Möglichkeit, kostenfrei (!) Einspruch gegen diese Entscheidung zu erheben. Die Familienkasse wird Ihre Entscheidung dann nochmals überprüfen.
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Zögern Sie nicht zu lange mit der Erhebung des Einspruchs! Die Frist, in der Sie Einspruch gegen die Streichung von Kindergeld erheben können, beträgt lediglich einen Monat nach dem letzten Bescheid der Familienkasse, in dem die Streichung bekannt gegeben wurde.
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