- Zuerst einmal bekommen Sie für Ihr Kind, sobald es geboren ist, Kindergeld. Dies gilt genauso für ein uneheliches oder adoptiertes Kind oder auch ein Stiefkind. Die nächste Bedingung für den Erhalt des Kindergeldes muss erfüllt sein, indem der Wohnsitz Deutschland ist?.
- Sie erhalten Kindergeld für Ihren Nachwuchs bis zu dessen 18. Lebensjahres. Die Kindergeldzahlung kann weiter beansprucht werden und zwar bis zum 27. Lebensjahr, sollte sich Ihr Kind in Ausbildung oder Studium befinden.
- Nach dem 27. Lebensjahr bekommen Sie Kindergeld, wenn Sie den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leisten. Außerdem besteht die Zahlungspflicht, falls Sie sich freiwillig zum Wehrdienst verpflichtet haben, allerdings für höchstens drei Jahre. Oder Sie üben eine Entwicklungshelfertätigkeit aus, dann steht Ihnen auch Kindergeld zu.
- Bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres bekommen Sie auch Kindergeld, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen. Sogar bis zum 27. Lebensjahr können Sie Kindergeld erwarten, wenn Sie eine Berufsausbildung wegen einem fehlenden Arbeitsplatz nicht beginnen können. Außerdem bekommen Sie auch Kindergeld bis zum 27.Lebensjahr, wenn Sie ein freiwilliges soziales Jahr machen. Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung bezahlt.
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