Grundlegende Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsformen
Die GmbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist hingegen eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft und als solche eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. Der sonst persönlich haftende Gesellschafter ist bei dieser speziellen Kommanditgesellschaft keine natürliche Person, sondern an die Stelle tritt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
-
Beide Gesellschaften können jeweils von einer Person gegründet werden. Demnach können Sie sich auch für diese Art der Rechtsform entscheiden, wenn Sie das Unternehmen allein gründen möchten. Denn zwar setzt sich die GmbH & Co. KG aus einem Gesellschafter und dem Kommanditisten zusammen, jedoch kann diese Rolle auch von einer Person übernommen werden.
-
Auch das Startkapital, was Sie zur Gründung des Unternehmens benötigen, ist in beiden Fällen gleich und liegt bei 25.000 Euro.
-
Den Namen des Unternehmens können Sie in beiden Fällen frei wählen. Dabei ist lediglich darauf zu achten, dass dieser nicht geschützt ist und nicht von einem Unternehmen bereits verwendet wird. Die gewählte Rechtsform ist in jedem Fall an den Firmennamen anzuhängen.
-
Bei beiden Formen ist die Haftung beschränkt, denn bei der GmbH & Co. KG übernimmt die Haftung des Komplementärs die GmbH. Und die Kommanditisten müssen zudem auch nur mit dem eingebrachten Vermögen haften.
-
Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer müssen in beiden Fällen bezahlt werden und richten sich nach dem Gewinn, dem Einkommen sowie auch dem Wohnort. Denn die Höhe der Gewerbesteuer kann sich in einzelnen Städten teils deutlich voneinander unterscheiden. Allerdings gibt es bei der Personengesellschaft gegebenenfalls Freibeträge zu beachten.
Wichtige Unterschiede der GmbH und GmbH & Co. KG
-
Zu den wichtigen Unterschieden der beiden Rechtsformen zählt der Steuervorteil der GmbH & Co. KG. Denn die Körperschaftssteuer ist lediglich für den Anteil der GmbH zu zahlen, die in der Regel keine großen Gewinne erwirtschaftet. Deshalb müssen Sie bei Wahl dieser Rechtsform häufig, nur mit einem sehr geringen Anteil an Körperschaftssteuer rechnen oder sie fällt vollständig weg.
-
Das Geschäftsführergehalt kann bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel als Betriebsausgaben angegeben werden. Das liegt daran, dass der Geschäftsführer in steuerlicher Sicht als Arbeitnehmer ohne Sozialversicherungspflicht zu behandeln ist. Dies ist jedoch bei der GmbH & Co. KG der Fall. Dadurch ergeben sich für diese Gesellschaft steuerliche Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten.
-
Allerdings gibt es für Käufer der GmbH & Co. KG Möglichkeiten der Abschreibung, was bei der Kapitalgesellschaft nicht der Fall ist. Dies kann auch einen möglichen Verkauf des Unternehmens vereinfachen, da ein potenzieller Käufer dies berücksichtigen wird.
-
Der Aufwand für die Buchführung ist bei der GmbH & Co. KG höher. Denn Sie müssen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie auch für die Kommanditgesellschaft Bücher führen.
-
Ein weiterer Unterschied liegt auch in den Gründungskosten. Denn diese sind bei der GmbH & Co. KG deutlich höher. Das liegt daran, dass bei dieser besonderen Art der Kommanditgesellschaft gleich zwei Unternehmen gegründet werden müssen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?