Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft so wie beispielsweise eine OHG. Im Gegensatz zur OHG müssen nicht all Partner das volle Haftungsrisiko eingehen. Denn ein unbeschränktes Haftungsrisiko tragen nur einige der Gesellschafter.
KG und OHG als Personengesellschaft
Für die Gründung werden mindestens zwei Gesellschafter gebraucht. Einer davon tritt als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) auf. Gleichzeitig haftet er persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Die sogenannten Kommanditisten (Teilhaber) sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Ihre Funktion ist das Bieten von Kapital. Deren Höhe wird im Handelsregister eingetragen. Zugleich ist damit die Haftungsobergrenze der Kommanditisten vorgegeben.
- Zu bekannten Mischrechtsformen gehört die Form der GmbH & Co. KG. Denn die Vertretung von Komplementären und Kommanditisten können juristische Personen übernehmen.
- Eine GmbH tritt dann als Komplementär der Kommanditgesellschaft auf. Die Gesellschaft kann mehrere Vorteile wahrnehmen. Diese ergeben sich einerseits aus der Haftungsbeschränkung der GmbH. Andererseits haben Personengesellschaften bei der Kapitalbeschaffung und Besteuerung Vorteile.
Kommanditgesellschaft - Vor- und Nachteile
Vorteilhaft ist die breite Kapitalbasis durch Kommanditisten. Die Kreditwürdigkeit ist hoch.
Familiengesellschaften finden oftmals die für sie geeignete Rechtsform. Die geschäftliche Verantwortung verbleibt in der Regel beim unbeschränkt Haftenden. Außerdem entfällt Offenlegungspflicht für den Jahresabschluss.
- Zu den Nachteilen ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre zu zählen. Außerdem ist ein großes Vertrauen unter den Gesellschaftern notwendig. Denn die "Einzelvertretungsmacht" gilt für einen jeden der Komplementäre. Jeder von ihnen darf im Namen der Gesellschaft Geschäfte abschließen.
- Zu den Nachteilen gehört auch, dass bereits kleine Streitigkeiten zwischen den Komplementären ausreichen, den Bestand der Gesellschaft zu gefährden. Mitunter entstehen Nachfolgeprobleme, weil es zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament eines Gesellschafters an Abstimmung mangelt. Ein Nachteil der KG ist auch, dass ein Kommanditist trotz beschränkter Haftung wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen gewinnen kann.
Die Kosten der Gesellschaftsgründung für Gesellschaftsvertrag, für Notar und Gerichte hängen vom jeweiligen Geschäftswert ab. Als minimale Gründungskosten sollten Sie etwa 500 Euro kalkulieren.
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