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Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft - Unterschied einfach erklärt

Was Sie bei der Unternehmensgründung beachten müssen.
Was Sie bei der Unternehmensgründung beachten müssen. © Gerd_Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Bei der Unternehmensgründung spielt das Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Erkennen Sie in dieser Anleitung die wesentlichen Unterschiede dieser Gesellschaftsarten.

Wozu gibt es Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft?

  • Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft sind beides Gesellschaftsarten, die dem Gesellschaftsrecht erspringen.
  • Beide sind bei der Unternehmensgründung von elementarer Bedeutung. Abhängig von der Art des Gesellschaftsrechts ist zum Beispiel, wie ein Unternehmen haften muss oder wie es am schnellsten neues Kapital beschaffen kann.
  • Die wesentlichen Unterschiede von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft liegen in der Art der Besteuerung, der Haftung und auch dem Eintrag im Handelsregister.

Die Unterschiede zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

  • Personengesellschaft ist an sich der Gegenbegriff zu Kapitalgesellschaft.
  • Bei Personengesellschaften fügen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen. Diese können auch juristische Personen sein, dies ist aber nicht zwingend notwendig. Die Personen verfolgen ein gemeinsames, wirtschaftliches Ziel. Bei der Kapaitalgesellschaft hingegen handelt es sich um den Zusammenschluss von juristischen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
  • Auch bei der Haftung ist ein klarer Unterschied zu erkennen. Die Mitglieder einer Personengesellschaft haften unbeschränkt für ihr Unternehmen. Das heißt, dass sie sowohl mit ihrem Privatvermögen, als auch mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften müssen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung beschränkt.
  • Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist ebenfalls anders als die von Personengesellschaften. Kapitalgesellschafter zahlen über die Körperschaftssteuer. Dies ist eine Steuer, die sich auf das Einkommen juristischer Personen bezieht, und beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Bei Personengesellschaften hingegen zahlt jeder Gesellschafter selbst einen Steueranteil.
  • Bei einer Personengesellschaft kann grundsätzlich jeder Gesellschafter in die Leitung. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt dies über Gremien wie zum Beispiel einen Vorstand.
  • Auch sind beide Gesellschaftsformen in verschiedene Handelregister eingetragen. Personengesellschaften werden in das Handelsregister A eingetragen, bei den anderen Gesellschaftern erfolgt ein Eintrag in Abteilung B.
  • Beispiele für die Personengesellschaft sind die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Beispiele für die Kapitalgesellschaft sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
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