Was Sie benötigen
- Unternehmereigenschaft
- Vorsteuerberechtigung
Vorsteuerabzugsberechtigt heißt: Steuerabzüge geltend machen
- Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer, die er beim Kauf von Sachen oder Dienstleistungen zahlen müsste, steuerlich geltend machen. Es heißt, Sie verrechnen die vorab gezahlte Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer, die Sie noch zahlen müssen.
- Beachten Sie, dass Sie als Unternehmer die Vorsteuer absetzen können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel als Rechtsanwalt einem Mandanten eine Rechnung über 1000 Euro schreiben, fallen 19% Mehrwertsteuer an. Die Mehrwertsteuer bezahlt der Rechnungsempfänger. Ist der Rechnungsempfänger Unternehmer, so kann er die 190 Euro als Ausgaben von der Vorsteuer abziehen. Stellen Sie sich nun vor, der Mandant hat in seiner Unternehmereigenschaft 10.000 Euro netto erwirtschaftet, so müsste er hierfür 1.900 Euro Umsatzsteuer bezahlen. Da er aber einen Rechtsanwalt für 1.000 Euro engagiert hat, kann er die darauf anfallenden 190 Euro von den zu zahlenden 1.900 Euro abziehen. Er muss folglich lediglich 1.710 Euro Steuern bezahlen.
- Der Vorsteuerabzugsberechtigte kann die Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und Sie somit mit seiner eigenen Umsatzsteuerlast verrechnen.
- Sie sollten stets beachten, dass es auch die Situation geben kann, dass der Vorsteuerabzugsberechtigte vom Finanzamt Geld zurückbekommt. Dann liegt die Situation vor, dass der Unternehmer mehr Steuern als Vorsteuer für Sachen und Dienstleistungen geltend macht, als er selbst an Umsatzsteuern zahlen müsste. So kommt es zu einer Rückzahlung.
Verstehen, wer vorsteuerabzugsberechtigt ist
- Sie sollten nicht nur verstehen, was es heißt, vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, sondern auch, wer überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dies sind stets Unternehmer, das heißt Unternehmer, die die Vorsteuer bezahlen.
- Beachten Sie, dass es allerdings auch Institutionen, Firmen und Gewerbetreibende gibt, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Hiervon sind zum Beispiel Banken, Ärzte und Versicherungen betroffen.
- Vorsteuerabzugsberechtigt ist jeder Unternehmer, der eine Vorsteuer durchführt.
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