Alle Kategorien
Suche

Als Honorarkraft Steuern abführen - das sollten Sie beachten

Als Honorarkraft die Steuern selbst abführen.
Als Honorarkraft die Steuern selbst abführen.
Eine Honorarkraft muss, wie alle anderen Berufstätigen auch, Steuern zahlen. Da Honorarkräfte selbstständig arbeiten, werden die Steuern nicht vom Auftraggeber abgeführt.

Eine Honorarkraft ist abgabenpflichtig

  • Im Gegensatz zu Arbeitnehmern muss eine Honorarkraft selbst die Steuern an das Finanzamt abführen. 
  • Honorarkräfte sind selbstständig. Zur Ermittlung des Einkommens ist demzufolge eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Aus dieser ergibt sich dann der steuerlich relevante Gewinn aus der Berufstätigkeit. 
  • Als Honorarkraft sind Sie grundsätzlich verpflichtet, auf Ihr Honorar auch Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr 17.500 Euro und im kommenden Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
  • Liegt Ihr Umsatz unter diesen Grenzen, können Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung optieren. In diesem Fall stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung. Dieser Sachverhalt muss auf der Rechnung allerdings explizit ausgewiesen sein.
  • Darüber hinaus können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Das heißt, dass Sie keine Mehrwertsteuer auf firmenrelevante Einkäufe mit der Umsatzsteuer verrechnen können. 

Steuern bei Selbstständigen wie bei Angestellten

  • Wenn Sie mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung Ihre Einkünfte als Honorarkraft ermittelt haben, gelten die gleichen Regelungen für die Steuern wie bei allen anderen Berufstätigen.
  • Entsprechend der aktuellen Rechtslage können Sie bestimmte Versicherungsbeiträge geltend machen, weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. 
  • Einzig die Werbungskosten, die Arbeitnehmer in der Anlage N zur Steuererklärung anführen, werden nicht in den Formularen erfasst. 
  • Als Honorarkraft fallen die Werbungskosten unter Betriebsausgaben, und diese sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 
Teilen: