Schufa ist das Kürzel für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Das private Unternehmen (Mitarbeiterzahl etwa 800) sammelt Datensätze über in Deutschland gemeldeter Personen. Dazu unterhält die Auskunftei vertragliche Beziehungen mit vielen Unternehmen der Finanzbranche, Handelsfirmen und Telekommunikationsbetreibern, die ihr die Daten übermitteln.
Was ist eine "Auskunftei"?
- Auskunfteien sind spezialisierte private Unternehmen und Institutionen, die Daten von Privatpersonen und Unternehmen speichern. Wiederum Unternehmen erhalten unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf diese Daten.
- Auch Privatpersonen können Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten verlangen. Von den in Deutschland rund 500 verschiedenen Auskunfteien ist die Schufa nur eine. Andere bekannte Datensammler sind unter anderem Bürgel Wirtschaftsinformationen, Creditreform oder Deltavista.
Was genau macht die Schufa?
- Die Schutzgemeinschaft ist ein Privatunternehmen, welches Daten von solchen Unternehmen erhält und weitergibt, die einen Vertrag zur Zusammenarbeit geschlossen haben. So arbeitet auch nicht jedes Unternehmen in Deutschland automatisch mit der Schufa zusammen.
- Auch wenn manch ein dubioses Unternehmen seinen Kunden mit einem negativen Eintrag droht, kann es aufgrund fehlender Vertragsbeziehungen keine Eintragung veranlassen.
- Wer auf Eintragungen Zugriff erlangt, erhält jede Menge Informationen über die finanziellen Angelegenheiten des Betreffenden. Neben Bankkonten und Mobilfunkverträgen sind Kreditkartenverträge, Leasingverträge, Bürgschaften und Ratenzahlungskredite erfasst. Eingetragen werden auch alle Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr, Vertragsstörungen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Wann wird ein Eintrag wieder gelöscht?
Wann ein Eintrag wieder gelöscht wird, ist vom Gesetz vorgegeben. Sollten unrichtige oder nicht zutreffende Daten gespeichert werden, kann die sofortige Löschung erwirkt werden.
- Die Schufa muss Eintragungen, die Eröffnung eines Bankkontos betreffend, nach zwölf Monaten löschen. Für Daten über Kredite gilt eine Frist von drei Jahren nach vollständiger Rückzahlung.
- Daten über Bankkonten (Giro- und Kreditkartenkonten) müssen gelöscht werden, sobald der Kunde sein Konto aufgelöst hat.
- Erfasste Eidesstattliche Versicherungen oder ein Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides sind nach drei Jahren wieder zu entfernen.
- Auf Antrag des Verbrauchers werden Angaben über abgewickelte (komplett getilgte) Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung aus dem Verzeichnis gestrichen.
Wann Eintragungen zu löschen sind, ist klar vorgegeben. Verbraucher sollten sich nicht auf eine korrekte Löschung der Daten verlassen. Sehr oft finden sich veraltete Daten im Schufa-Verzeichnis. Daher ist es ratsam, regelmäßig Einsicht in die Daten zu nehmen, um unzutreffende und ungültige Datensätze ausfindig zu machen.
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