Was Sie benötigen
- Schufa-Eigenauskunft
Wenn die Bank gerade Ihre Kreditanfrage abgelehnt hat, kann die Ursache in Ihrer Schufa-Auskunft begründet sein. Teils verweigern die Banken zu ihrer Entscheidung auch noch jegliche Aussage. Um nicht wieder erneut gegen eine solche Wand laufen zu müssen, sollten Sie sich mit der Löschung von Schufa Einträgen etwas auskennen.
- Beantragen Sie eine schriftliche Schufa-Eigenauskunft.
- Gehen Sie dazu entweder persönlich zur nächsten Schufa-Filiale, dann erhalten Sie die Auskunft gegen Zahlung einer Gebühr von 7,80 EUR direkt. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei. Oder besuchen Sie die Webseite der Schufa. Dort können Sie online eine Auskunft bestellen. Die anfallende Gebühr zahlen Sie per Lastschrift oder Vorabüberweisung. Sie erhalten dann nach wenigen Tagen mit der Post Ihre schriftliche Schufa-Auskunft. Telefonische Auskünfte werden aus Gründen des Datenschutzes nicht erteilt.
Löschung erfolgt meist nach vorgegebenen Fristen
- Studieren Sie die Einträge in Ihrer Schufa-Auskunft. Überlegen Sie genau, aus welchem Grund die Eintragung veranlasst wurde und fühlen Sie sich nicht vorschnell von der Detailfülle der Auskünfte überrascht.
- Auf der Rückseite dieser Auskunft finden Sie in kleingedruckter Form einige Hinweise zu den Speichermodalitäten solcher Informationen. Wenn Sie einen bestimmten Eintrag beanstanden möchten, kommen unterschiedliche Ansatzpunkte in Betracht, mit denen Sie die Löschung von Schufa Einträgen bei der Schufa beantragen können.
Die Aktualität von Schufa Einträgen prüfen
- So können Sie die Löschung einer als unbezahlt gemeldeten Forderung eines Gläubigers beantragen, wenn diese Forderung unter 1.000 EUR liegt, nicht tituliert ist und innerhalb eines Monats nach der Meldung von Ihnen bezahlt wurde. Außerdem muss der Gläubiger die Zahlung gegenüber Ihnen oder der Schufa bestätigen. Die Forderung setzt sich meist aus dem Forderungsbetrag selbst sowie Verzugszinsen und Mahngebühren des Gläubigers zusammen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Löschung erst drei Jahre nach der Erledigung.
- Haben Sie die eidesstattliche Forderung abgeleistet oder ist Haftbefehl zu ihrer Abgabe ergangen, können Sie die sofortige Löschung in der Schufa beantragen, wenn Sie die Forderung bezahlt und die Erledigung der Angelegenheit dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht angezeigt haben.
- Nicht jede Eintragung wird sofort gelöscht, nur weil sie zeitlich überholt ist. Viele Einträge werden für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und dann automatisch gelöscht. Die Löschungsfristen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Schufa-Auskunft.
- Manchmal vergessen Banken, einen abbezahlten Kredit an die Schufa zu melden. Sie können dann beantragen, dass die Erledigung eingetragen wird. Die Löschung selbst erfolgt erst drei Jahre nach dem Jahr der Erledigung.
- Anfragen von Vertragspartnern der Schufa dürfen nur zehn Tage lang in Auskünfen an Dritte angezeigt werden. In Ihrer eigenen Schufa-Auskunft bleiben sie aber ein Jahr lang vermerkt und müssen dann gelöscht werden.
- Sind Sie der Meinung, ein Eintrag ist fehlerhaft, können Sie widersprechen und die Korrektur verlangen. Dazu benötigen Sie aber entsprechende Belege, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit erkennen lässt.
- Bei Unstimmigkeiten werden diese Daten bis zur Klärung mit dem Gläubiger gesperrt.
- Wenn Sie sich über die Schufa beschweren wollen, halten Sie sich zunächst an die Schufa, ansonsten an den Landesdatenschutzbeauftragten oder in Baden-Württtemberg an das Innenministerium als Aufsichtsbehörde der Schufa.
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