Was die Schufa-Einträge für Sie bedeuten
- Generell speichert die Schufa Ihre persönlichen Daten. Dazu gehören Ihr Wohnort, Geburtsdatum und auch Ihr Geburtsort, damit Sie genau zugeordnet werden können.
- Generell haben Firmen die Möglichkeit, bestehende Vertragsverhältnisse an die Schufa zu melden (das bestätigen Sie zum Beispiel bei Handyverträgen mit der so genannten "Schufa-Klausel"). Aber auch laufende Kredite und bestehende Konten in Deutschland sind der Schufa in aller Regel bekannt.
- Einträge in der Schufa sind nicht generell negativ. Handyverträge, bestehende Kreditkarten und selbst laufende Kredite heißen nicht, dass Sie negativ vorbelastet sind. Im Gegenteil: Da Sie die Verpflichtungen erfüllen, ist diese Art von Einträgen positiv zu bewerten.
- Negative Einträge sind: Nicht bezahlte Rechnungen, nicht abgelöste Kredite und generell Zahlungsverpflichtungen, die von Ihnen nicht eingehalten wurden. Auch wenn Sie zum Beispiel eine Insolvenz beantragt haben, wird das in Ihrer Schufa-Auskunft vermerkt.
- Das führt dann dazu, dass andere Vertragspartner vorsichtiger im Umgang mit Ihnen sind. Handyverträge abschließen ist nahezu unmöglich, neue Kredite werden nicht vergeben und selbst im Versandhandel können Sie in aller Regel nicht mehr auf Rechnung bestellen, sondern müssen in Vorleistung gehen.
- Um diese negativen Auswirkungen rückgängig zu machen, sollten Sie nicht mehr aktuelle Schufa-Einträge löschen lassen.
Ihre Schufa-Einträge korrigieren und löschen lassen
- Bei der Schufa wird nicht nur gespeichert, dass Sie einem Gläubiger Geld schulden, sondern auch wie hoch Ihre Verpflichtungen sind. Haben Sie den Betrag ganz oder teilweise beglichen, können Sie den Eintrag entsprechend korrigieren lassen.
- Eine abgeschlossene Insolvenz, abbezahlte Kredite und Ähnliches können Sie auch löschen lassen. Allerdings gibt es für die Löschung negativer Merkmale gesetzliche Fristen, die Sie nicht umgehen können.
- Daten über nicht erfüllte Verträge, das heißt nicht bezahlte Rechnungen oder nicht pünktlich abbezahlte Kredite, werden generell zum Ende des 3. Kalenderjahres nach Speicherung gelöscht. Auch erledigte Zahlungen werden entsprechend vermerkt und nach dieser Frist gelöscht.
- Für Vollstreckungsbescheide, Insolvenzeinträge und andere titulierte Forderungen beginnt die 3-Jahres-Frist erst mit Rückzahlung des geschuldeten Betrages und nicht mit Eintragung der Forderung bei der Schufa.
- Die Löschung der Daten funktioniert in den meisten Fällen automatisch. Sollte das in Ihrem Fall nicht geschehen sein, können Sie die Löschung auch selbst beantragen. Das funktioniert schriftlich an die Adresse der Schufa gerichtet (Schufa Holding AG; Postfach 5640; 30056 Hannover). Alternativ können Sie auch bei der Schufa persönlich die Löschung beantragen. Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie die Erledigung der Eintragung nachweisen können.
- Alternativ können Sie die Daten auch jederzeit überprüfen und eine Korrektur beantragen, wenn Sie unter "Meine Schufa" registriert sind.
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