Seit dem 1. April 2010 haben Sie das Recht, einmal im Jahr kostenlos Auskunft über erfasste und bewertete Daten der letzten zwölf Monate von Auskunfteien wie der Schufa zu erhalten. Geld kostet Sie somit erst eine zweite oder erweiterte Selbstauskunft.
Schufa-Auskunft - Daten zur Überprüfung abfragen
- Im § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist festgelegt, was Ihnen bei einer Selbstauskunft vom jeweiligen Datensammler mitgeteilt werden muss. Kostenlos muss die Auskunftei derartige Auskünfte seit April 2010 anbieten.
- Der Grund für diese gesetzliche Regelung ist unter anderem darin zu suchen, dass nicht wenige Auskünfte falsch sind. Den Betroffenen möchte der Gesetzgeber eine Möglichkeit einräumen, Eintragungen zu prüfen und notwendige Korrekturen zu veranlassen.
- Die Webseite der Schufa bietet Ihnen alle erforderlichen Informationen zum Verfahren und auch zur Arbeitsweise der Auskunftei.
Wie lange dauert das Verfahren?
- Sie sollten nicht übereilt an das Einholen der eigenen Schufa-Auskunft herangehen. Beachten müssen Sie beispielsweise, dass Sie die kostenlose Selbstauskunft nur unter dem Menüpunkt "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz" beantragen können.
- Die Auskunftei bietet auf der gleichen Seite die auf dem ersten Blick offensichtlichere Bezeichnung "Schufa Bonitätsauskunft" an. Diese umfasst detaillierte Informationen, ist allerdings nicht kostenlos. Schauen Sie genau hin, was Sie beantragen. Wie lange es dauert, bis Sie die angeforderten Informationen in Ihren Händen halten, hängt zum einen vom Postweg ab (fällt ja zweimal an) und zum anderen von der internen Bearbeitungszeit.
- Wie lange es dauert, bis Sie die angeforderten Informationen in Ihren Händen halten, hängt zum einen vom Postweg ab (fällt ja zweimal an) und zum anderen von der internen Bearbeitungszeit. Den Service der Online-Sofortauskunft gibt es daneben auch, allerdings gegen entsprechendes Entgelt.
Fazit: Das Einholen der kostenlosen Selbstauskunft von der Schufa über die entsprechende Unternehmenswebseite ist nicht zweifelsfrei ideal beziehungsweise verbraucherfreundlich gelöst. Wem der § 34 nichts sagt, wird unter Umständen fehlgeleitet. Ganz kostenlos ist alles nicht. Immerhin das Porto fällt ja an.
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