Wer Schulden hat, bekommt dadurch nicht automatisch einen negativen Eintrag. Zwar werden die Kreditdaten bei der SCHUFA gespeichert sein, allerdings zeigt die regelmäßige Bedienung eines Kredites auch, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gerecht wird. Problematisch wird es nur, wenn es bei der Rückzahlung der Schulden "hakt".
Wer einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommt
- Ein negativer SCHUFA-Eintrag beruht meist auf einer nicht vereinbarungsgemäßen Abwicklung von Verträgen. Der jeweilige Vertragspartner der SCHUFA kann diese fällige Forderungen, die bereits angemahnt und nicht bestritten sind, melden.
- Wer durch einen Kredit Schulden hat und regelmäßig seine Kreditraten bedient, muss sich daher in der Regel keine Gedanken über einen eventuellen negativen Vermerk machen. Anders ist dies jedoch, wenn Raten nicht fristgerecht oder gar nicht gezahlt werden.
- Ein negativ wirkender Vermerk kann auch auf einem schlechten sogenannten Score beruhen.
- Ein Score-Wert der SCHUFA gibt dem Vertragspartner Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit die andere Seite in Zukunft ihren Zahlungsverpflichtungen gerecht wird.
- Dieser Wert wird aus einer umfangreichen Datenmenge ermittelt, wichtig sind hier insbesondere die Daten dazu, wann es in der Vergangenheit zu Vertragsstörungen gekommen ist.
Wann ein Eintrag gelöscht wird
- Die Informationen eines negativen Vermerks bleiben normalerweise noch drei Jahre lang gespeichert, nachdem sich die Forderung erledigt hat.
- Wer einen negativen Vermerk bekommt, kann jedoch ein großes Interesse daran haben, dass dieser, soweit er sich eigentlich erledigt hat, auch möglichst schnell wieder gelöscht wird.
- Voraussetzungen für eine solche vorzeitige Löschung ist u. a., dass die Forderung nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat und es sich auch nicht um eine titulierte Forderung handelt.
- Wer wissen will, welche Daten bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung über ihn gespeichert sind, der muss dafür kein Geld ausgeben. Denn neben der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft kann jeder eine kostenfreie Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz beantragen.
Dafür, wann ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgt, gibt es klare Regeln. Auskünfte über die gespeicherten Daten muss die SCHUFA nach dem Bundesdatenschutzgesetz zudem kostenlos erteilen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?