Was Sie benötigen
- Mindestalter 63
- 35 Jahre Anrechnungszeiten
- Antrag
Vorruhestandsregelung - was sich ab 2011 ändert
- Bisher haben Versichte, ab dem 65. Lebensjahr, die Altersrente erhalten. Diese Regelung greift noch bis zum 31.12.2011.
- Ab 2012 erfolgt dann bis zum Jahre 2019 die Anhebung der Altersgrenze.
- Die Vorruhestandsregelung besagt, dass langjährig Versicherte, die vor diesem Zeitpunkt in Rente gehen möchten, einen entsprechenden Antrag stellen können. Im Falle einer vorgezogenen Rente, müssen Sie allerdings mit Kürzungen rechnen.
- Für den Beginn der Altersrente mit 63 Jahren sieht die Vorruhestandsregelung, zum Beispiel, eine Kürzung von 7 Prozent vor.
- Außerdem setzt das vorgezogene Rentenalter mit 63, mindestens 35 Jahre, rentenrechtliche Anrechnungszeiten voraus. Wer also vorzeitig in Rente geht, hat auch immer Rentenabschläge zu erwarten und diese gelten lebenslang.
- Verlieren Sie beispielweise mit 63 Jahren Ihre Arbeit, sollten Sie abwägen, ob Sie in die vorgezogene Altersrente gehen oder Arbeitslosengeld beziehen, denn jedes Jahr Arbeitslosenzeit zählt auch als Versicherungszeit. Das kann sich pro Jahr bis zu 20 Euro monatlich auf Ihre spätere Rente auswirken.
- Für jeden Monat, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Altersrente gehen, müssen Sie einen Abzug von 0,3 Prozent einkalkulieren.
- Schwerbehinderte Menschen können nach wie vor, ohne Abzug im Alter von 63 Jahren, in Rente gehen.
Die Vorruhestandsregelung hat sich geändert. Frauen, die vor 1952 geboren wurden, können daher noch bis zum Ende des Jahres 2011 mit 60 in den Vorruhestand gehen. In diesem Fall wird die vorgezogene Altersrente allerdings um 18 Prozent gekürzt. 2012 beginnt dann die gleitende Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre.
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