Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen unter bestimmten Umständen eine der verschiedenen Altersrenten. Wenn Sie 45 Berufsjahre hinter sich bringen, heißt das selbst bei ununterbrochener Zahlung von Pflichtbeiträgen nicht, dass Sie eine Rente ohne Abschläge beziehen können.
45 Berufsjahre - wer länger arbeitet, bezieht mehr Rente
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Sie als gesetzlich Rentenversicherter Abschläge hinnehmen, wenn Sie den Vorruhestand antreten. Ausnahmen für Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gibt es nicht. Das Prinzip ist einfach: Wer länger gearbeitet hat, hat auch mehr Beiträge geleistet und bekommt daher mehr Rente.
- Stellt sich die Frage: Wie hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nach 45 Berufsjahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden? Die Statistik besagt, dass etwa 41 Prozent der Männer und nur drei Prozent der Frauen zu den langjährig Versicherten (45 Beitragsjahre) gezählt werden können.
- Für eine Rente nach 35 Berufsjahren und Beitragszahlung weist die Statistik eine Durchschnittsrente von unter 1.000 Euro auf.
- Wenn Sie nach 45 Berufsjahren, verbunden mit ununterbrochener Beitragszahlung, in Rente gehen, können Sie im Durchschnitt mit etwas mehr als 1.200 Euro rechnen.
Abschlagsfreie Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres
Immer wieder gibt es Unklarheiten und Gerüchte, dass man lediglich auf der Grundlage einer Beitragszahlung von über 45 Jahren Altersrente bekommt. Das entspricht so nicht der Wahrheit.
- Richtig ist allerdings, dass Sie als vor 1942 geborener Versicherter zu günstigeren Bedingungen eine der möglichen Altersrenten zu einem vorgezogenen Zeitpunkt erhalten konnten. Bedingung dafür war allerdings, dass Sie 45 Jahre Pflichtbeitragszahlung nachweisen konnten. Für eine Pflichtbeitragszahlung werden keine Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt.
- Den Tatsachen entspricht auch, dass Sie ab 2012 als Versicherte/r mit nachweisbaren 45 Jahren Pflichtbeitragsjahren eine ungekürzte Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.
- Aufgrund dieser rentenrechtlichen Regelung können Sie außerdem spezielle Berücksichtigungszeiten (Kindererziehungszeiten) genauso wie Pflichtbeitragszeiten mitzählen.
Fazit: Vor Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten Sie keine Altersrente, auch nicht bei 50 Beitragsjahren. Berufsjahre sind für eine Rente ohne Bedeutung. Für die Rente spielen lediglich die erreichten Beitragsjahre und besondere beitragsfreie Zeiten eine Rolle. Wenn Sie 45 Pflichtbeitragsjahre erreicht haben, sind diese von Bedeutung, wenn Sie nach Vollendung des 65. und vor Vollendung des 67. Lebensjahrs eine ungekürzte Altersrente erhalten möchten.
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