Was Sie benötigen
- bestimmtes Lebensalter
- Wartezeit für Rente
Was Teilrente bedeutet
Das Wort Teilrente erklärt bereits sehr gut, was sich dahinter verbirgt:
- Bei der Teilrente geht der Arbeitnehmer nicht komplett in Rente, sondern arbeitet weiterhin in Teilzeit. Sozusagen hat der Betroffene dann beide Situationen in Teilzeit: Die Rente und die Arbeit.
- Die Teilrente kann entweder zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln genossen werden. Je nachdem, wie viel Stunden der Arbeitnehmer noch arbeiten möchte, wird dann die Rente gestaltet.
Welche Voraussetzung für Teilrente erfüllt werden muss
Um in Teilrente gehen zu dürfen, muss im Endeffekt die gleiche Voraussetzung erfüllt sein, wie bei der normalen Altersrente:
- Sie müssen natürlich das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht haben: Ab 2012 gilt die neue Regelung, dass das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahren angehoben wird. Dies betrifft alle, die ab 1947 geboren sind. Personen, die ab 1964 geboren sind, dürfen erst ab 67 in Rente gehen.
- Schwerbehinderte dürfen allerdings bereits ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen.
- Abgesehen vom Erreichen des Alters muss auch eine Wartezeit erreicht worden sein: Dies beträgt für die Alters- oder Teilrente 35 Jahre.
- Wenn Sie jedoch bereits seit 45 Jahren in der Rentenversicherung versichert sind, dann können Sie ohne Abschlag mit 65 Jahren in Rente gehen. Hier müssen Sie dann nicht warten, bis Sie zum Beispiel 67 Jahre alt sind.
- Um Teilrente beantragen zu können, müssen Sie die oben stehende Voraussetzung erfüllen (Alter plus Wartezeit). Sie müssen aber nicht mit Ihrem Beruf aufhören, um Teilrente beziehen zu können. Allerdings sollten Sie immer die momentan gültige Zuverdienstgrenze beachten.
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