Rente mit 53 nach 35 Beitragsjahren
Während das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht wurde, bleibt dennoch die Möglichkeit, bereits nach 35 Jahren Beitragszahlungsdauer in Rente mit 53 zu gehen.
- Tatsache ist aber, dass jeder Monat, den ein Arbeitnehmer vorzeitig vor dem Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, Geld in Form von Rentenkürzungen kostet. Aktuell beträgt die Kürzung 0,3 Prozent der Regelaltersrente.
- Ihr Eintrittsalter für das Erreichen der Regelaltersrente beträgt 67 Jahre. Sie möchten mit 64 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Rentenkürzung beträgt demzufolge 36 Monate * 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent. Die einzige Ausnahme, ohne Rentenkürzung auch jetzt noch mit 65 in Rente zu gehen, ist gegeben, wenn Sie 45 Beitragsjahre zum 65. Lebensjahr nachweisen können.
Die Rente mit 53 setzt auf jeden Fall enorme persönliche Sparleistungen während des Erwerbslebens voraus.
Vorruhestand auf eigene Rechnung
- Wenn Sie die Rente mit 53 beginnen möchten, setzt dies voraus, dass Sie entsprechendes Kapital aufgebaut haben. Auch nach 35 Jahren Beitragszahlungsdauer erhalten Sie mit 53 noch keine Leistung aus der Rentenkasse. Diese, gekürzt um den entsprechenden Prozentsatz, erhalten Sie erst entsprechend der Regelung für Ihren Jahrgang mit beispielsweise 63 oder 64 Jahren. "Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Rentenabschlägen möglich." - Zitat Deutsche Rentenversicherung.
- Da Sie weniger einzahlen werden, fällt die Kürzung noch drastischer aus, die gesetzliche Altersrente wird noch geringer.
Der Gedanke, in Rente mit 53 zu gehen, muss also langfristig geplant sein, da Sie den Zeitraum vom Ausscheiden aus dem Berufsleben bis zum Rentenbezug aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.
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