Was Sie benötigen
- gesetzliche Rentenversicherung
- Rentenauskunft
- Antrag
Viele tun es bereits und gehen mit 55 Jahren in Rente. So haben Sie zwar eine geringere Rentenausschüttung, aber viel mehr Zeit, um Ihren wohlverdienten Vorruhestand zu genießen.
So gehen Sie mit 55 in Rente
- Bevor Sie mit 55 in Rente gehen, sollten Sie sich unbedingt umfassend informieren, ob sich dieser Schritt für Sie lohnt. Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Renteninformation nach § 109 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung, in dem SGB VI beantragen. Grundsätzlich lässt sich ohne diese Renteninformation nur sagen, dass je Monat des Vorruhestandes die monatliche Rente um 3,6 Prozent geringer ausfällt, als wenn Sie regulär in Rente gegangen wären. Die Rente mit 55 Jahren fällt geringer aus, weil Sie eine verringerte Beitragszahlzeit haben und die Länge Ihrer Bezugsdauer ansteigt.
- Jeder Rentenversicherte erhält jährlich eine Renteninformation. Vorausgesetzt ist hierfür nur, dass Sie das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Beiträge entrichtet haben. Sind Sie älter als 55 Jahre, erhalten Sie statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Hierin sind der Rentenbeginn und die Abschläge enthalten.
- Haben Sie nun herausgefunden, dass Sie sich die Rente mit 55 Jahren leisten können, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und informieren ihn über Ihre Pläne. Abschließend stellen Sie noch einen Antrag auf die Rente mit 55 Jahren.
Genießen Sie Ihre Rente mit 55 Jahren!
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