Zur Führung von Unternehmen in Deutschland bedarf einer bestimmten Rechtsform. Dabei müssen gegebenenfalls einige Voraussetzungen erfüllt sein. Jede von ihnen hat Vor- und Nachteile. Für ein Unternehmen eignet sie sich, für andere wiederum muss es das nicht der Fall sein.
GbR - einfache Rechtsform in Deutschland
Rechtsformen in Deutschland unterscheiden sich unter anderem in der Haftung, dem notwendigen Startkapital und dem Aufwand bei der Gründung. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen, für jede Unternehmungsgründung gibt es die richtige Rechtsform.
- Zu einfach zu gründenden Unternehmen gehört neben dem Einzelunternehmen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bei Gründung einer GbR müssen Sie mindestens zwei Personen sein. Ein gemeinsamer Zweck reicht als Grund der Gründung bereits aus.
- Einen schriftlichen Vertrag schreibt das Gesetz nicht vor, empfohlen ist die Schriftform dennoch. Vertraglich geregelt werden der Zweck der Gesellschaft, die Einlagenhöhe,die Geschäftsführung und Vertretung, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Auflösung.
- Erst wenn der Jahresumsatz über 250.000 Euro liegt, wandelt sich die Gesellschaft automatisch in eine OHG um. Dann muss sie ins Handelsregister eingetragen werden.
- Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Arztpraxen, da sie als freiberuflich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts auftreten. Gewerbesteuerpflicht entsteht erst dann, wenn sich an der GbR eine Kapitalgesellschaft beteiligt.
- Die Gründung geht schnell und einfach. Stammkapital ist nicht vorgeschrieben. Als Gesellschafter haften Sie immer vollumfänglich mit Ihrem Privatvermögen.
GmbH - Vorteil der beschränkten Haftung
- Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der beliebtesten Rechtsformen. Durch die beschränkte Haftung bleibt das Privatvermögen im Fall einer Insolvenz vor Geschäftspartnern geschützt.
- Falls Banken Kredite nur mit privaten Sicherheiten vergeben haben, ist ein Zugriff auf Privatvermögen dennoch möglich. Eine GmbH können Sie als Einzelperson gründen. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten gegenüber einer “normalen” Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es keine Unterschiede.
- Die Gründung dauert etwa 45 Tage. Sie müssen neben dem Stammkapital von 25.000 Euro etwa 1.000 Euro als Gründungskosten (Notar- und Gerichtskosten, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger) einkalkulieren. Bei höherer Stammeinlage steigen diese Kosten jedoch an.
- Dem Vorteil der beschränkten Haftung stehen Nachteile wie Buchhaltungspflichten und Gewerbesteuerpflicht gegenüber.
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch Stiftung
Ein Unterschied gegenüber anderen Rechtsformen zeigt sich in der Gemeinnützigkeit der Stiftung. Das Gesellschaftsvermögen darf nicht verbraucht werden.
- Für Stiftungszwecke steht ausschließlich das erwirtschaftete Kapital zur Verfügung. Mittlerweile gibt es verschiedene Ausprägungen von Stiftungen, deren Gründungszweck vor allem die Vermögensverwaltung ist.
- Eine Stiftung stellt an sich keine selbstständige Rechtsform dar. Daher muss ist sie in einer bestimmten Form Stiftung des bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbH oder Treuhand-Stifung auftreten.
- Hält die Stiftung eine bestimmte Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft, nennt man das Beteiligungsträgerstiftung. Sie tritt sowohl als Familienstiftung oder private gemeinnützige Stiftung auf.
Meist kommt es zu einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, da bei Personengesellschaften die Haftungsrisiken zu gering sind.
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