Wer einen Auftrag vergibt, hat immer ein Interesse daran, zu erfahren, wie teuer der Auftragnehmer ist und ob es preisliche Unterschiede zwischen den Auftragnehmern gibt. Dies können Sie herausfinden, indem Ihnen die Interessenten Ihre Voranschläge unterbreiten, nachdem Sie ihnen die Auftragsarbeit erklärt haben. Sie müssen für einen Voranschlag in Deutschland übrigens kein Geld bezahlen. Das ist so in § 632 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch normiert. Das gilt nur dann nicht, wenn ausdrücklich ein Entgelt für den Voranschlag vereinbart wurde.
Was ein Kostenvoranschlag rechtlich gesehen ist
Eine vertragliche Bindung kommt erst dann zustande, wenn Sie auf Basis des Voranschlags den Auftrag vergeben. Sie müssen das Angebot annehmen. Nehmen Sie nicht an, bleibt die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags aus.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Kostenkalkulation. Rechtlich ist er vergleichbar mit einem Angebot. Der Kunde soll dadurch eine konkrete Vorstellung über die Kosten erhalten, die auf ihn zukommen.
- Als Kunde, dem ein Voranschlag unterbreitet wird, haben Sie oftmals mehrere Optionen. Viele Voranschläge sind so gehalten, dass Sie bestimmte Leistungen zusätzlich wählen oder ausschlagen können. So können Sie die Kosten Ihrem finanziellen Budget anpassen.
Voranschläge werden in der Technik, im Bauwesen, in der KFZ-Reparatur, im Finanzwesen und im medizinischen Bereich verwendet. Sie enthalten immer eine exakte Beschreibung der nötigen Arbeiten und des zeitlichen Umfangs, eine Übersicht über die Kosten, das Material, die Materialgebühren und den Erfüllungszeitraum. Der Zeitraum, in dem der Voranschlag gültig ist, kann zeitlich eingegrenzt sein.
Die Grenzen der Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags
- Grundsätzlich ist die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags nicht gegeben. Das bedeutet, dass es durchaus Abweichungen geben darf. Ist die Rechnung deutlich höher als der Betrag, der in dem Voranschlag vereinbart wurde, müssen Sie dies jedoch nicht akzeptieren. Der Unternehmer ist an seinen eigenen Voranschlag gebunden.
- Möglich ist nach der Faustformel der gängigen Rechtsprechung eine Steigerung der Kosten von etwa 10 bis 15 Prozent. Ist der Gesamtbetrag der Rechnung lediglich maximal 15 Prozent höher als der Voranschlag, so müssen Sie als Kunde die Rechnung begleichen.
- Fordert der Auftragnehmer mehr Geld und möchte um mehr als 15 Prozent von seinem Voranschlag abweichen, so muss er dies dem Auftraggeber anzeigen. Sie können dann als Kunde entscheiden, ob Sie der Abweichung zustimmen oder von dem Auftrag zurücktreten. Sie haben das Recht dann zurückzutreten und den Auftrag neu zu vergeben. Nachteilig ist, dass Sie dann die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit bezahlen müssen.
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