Kostenvoranschlag mit Abweichung - so gehen Sie vor
- Wenn Sie eine Rechnung erhalten, die gegenüber dem Kostenvoranschlag eine Abweichung aufweist, sollten Sie zunächst die Rechnung prüfen, ob diese hinsichtlich der aufgeführten Posten einen Fehler enthält. Ist dies der Fall, teilen Sie dies dem Unternehmen umgehend mit, um eine korrekte Rechnung zu erhalten.
- Ist der Rechnungsbetrag scheinbar korrekt und liegt dennoch eine Abweichung zum Kostenvoranschlag vor, sollten Sie zunächst die Höhe der Differenz feststellen. Sollte Ihre Rechnung gegenüber dem Kostenvoranschlag nur bis zehn Prozent abweichen, so sieht der Gesetzgeber hier vor, dass Sie dies akzeptieren müssen. Übersteigt diese mehr als zehn bis 20 Prozent der vorkalkulierten Summe, so liegt eine deutliche Überschreitung vor, gegen die Sie vorgehen können.
Maßnahmen bei Abweichungen von geschätzten Kosten
- Im Falle einer Differenz können Sie die Rechnungssumme entsprechend kürzen, sofern Sie der Unternehmer nicht vorher ausdrücklich auf die Mehrkosten hingewiesen und hierfür Ihre Zustimmung erhalten hat. Teilen Sie dem Auftragnehmer in schriftlicher Form mit, dass die zusätzlichen Kosten nicht von Ihnen getragen werden und Sie daher die Summe entsprechend reduzieren. Dieser schriftliche Einwand sollte von Ihnen persönlich und unter Zeugen eingereicht oder per Einschreiben an den jeweiligen Betrieb gesandt werden.
- Lassen Sie sich in jedem Falle abweichende Posten erläutern und auch, wie diese zustandegekommen sind. Posten wie geschätzte Arbeitszeiten oder zusätzlich benötigtes Material sind in der Regel nicht zu beanstanden, da diese nur grob geschätzt werden können. Dennoch haben Sie ein Recht darauf, die Stunden oder aber auch zusätzlich benötigtes Material durch entsprechende Nachweise darlegen zu lassen, gerade wenn im Kostenvoranschlag die Abweichung zur Rechnung auffällig höher ist.
Kostenvoranschlag mit Abweichung - Diese Stellen helfen bei Problemen
- Sofern Ihr Kostenvoranschlag eine Abweichung aufweist, können Sie sich auch an verschiedene Schlichterstellen wenden, die die jeweilige Rechnung sowie den Kostenvoranschlag prüfen und zwischen den beiden Vertragsparteien vermitteln. Ziel hierbei ist es, unnötige Gerichtskosten zu vermeiden, die Ihnen und der Gegenseite bei einem Rechtsstreit entstehen würden.
- Anlaufstellen sind hier in erster Linie die zuständige IHK oder die Handwerkskammer, die spezielle Schlichterstellen eingerichtet haben. Doch auch sogenannte Mediatoren, ausgebildete Anwälte für Schlichtungen, können Ihnen in diesem Fall behilflich sein. Diese können Sie auch vorab beraten, sofern Sie weitere rechtliche Schritte gehen möchten.
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