Wenn Sie die Rechnung vom Lieferanten/Dienstleister aus der EU erhalten, ist diese ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Die Warenlieferung bzw. Dienstleistung ist in Deutschland steuerpflichtig. Zu buchen sind derartige Vorgänge auf speziellen Aufwandskonten jeweils für Warenlieferungen und Dienstleistungen. Für das Anmelden der Umsatzsteuer verwenden Sie das vorgesehene Formular "Umsatzsteuer-Voranmeldung".
Einfuhrumsatzsteuer bei Wareneinkauf im Drittland
- Erhalten Sie eine Warenlieferung aus dem Drittland, die in Deutschland steuerpflichtig ist, bekommen Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Bei Warenübergabe beim Zollamt, an der Grenze oder durch den Spediteur bezahlen Sie die deutsche Einfuhrumsatzsteuer.
- Zu buchen haben Sie in diesem Fall zwei Belege, zum einen die Rechnung und zum anderen die Einfuhrumsatzsteuer. Als Unternehmen, welches zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ziehen Sie die Einfuhrumsatzsteuer wie Vorsteuer ab.
- Beispiel: Sie erhalten eine Uhr aus der Schweiz im Wert von 500 Euro plus die entsprechende Rechnung über diesen Betrag. Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent auf den Warenwert) zahlen Sie an den Spediteur. Buchen Sie die Rechnung auf das vorgesehene Aufwandskonto und die Einfuhrumsatzsteuer auf das dazugehörige Steuerkonto, dann steht die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 62.
Dienstleistungen auf richtigem Aufwandskonto buchen
- Als Unternehmer müssen Sie unter Umständen nicht nur Warenlieferungen in Deutschland versteuern, sondern auch Dienstleistungen aus dem Drittland. Sie erhalten dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer vom Dienstleistenden. Die deutsche Umsatzsteuer führen Sie über die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt ab. Für Sie stellt das meist lediglich einen rein technischen Buchungsvorgang dar, denn als Vorsteuer abzugsberechtigtes Unternehmen können Sie die Umsatzsteuer sofort wieder als Vorsteuer abziehen.
- Beispiel: Ein amerikanischer Anwalt hat Leistungen für Sie erbracht und Ihnen eine Rechnung in Höhe von 500 Euro netto zugestellt. Das Buchen im richtigen Aufwandskonto hat zur Folge, dass der Rechnungsnettobetrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 52 erscheint und unmittelbar daneben die Umsatzsteuer. Die Vorsteuer tragen Sie im Feld 67 ein.
Tipp: Bei einem Vertragsabschluss entsteht noch keine Verbindlichkeit, denn ein Kaufvertrag besteht zum einen aus einem Verpflichtungsgeschäft (Warenversand und Annahme) und zum anderen aus einem Erfüllungsgeschäft (Geld schicken und annehmen).
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