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Unterschied - lineare und degressive Abschreibung einfach erklärt

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Abschreibungen helfen Steuern sparen.
Abschreibungen helfen Steuern sparen. © Gerd_Altmann / Pixelio
Die lineare und die degressive Abschreibung sind Begriffe aus dem Steuerrecht. Sie sollten den Unterschied kennen und Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal ausnutzen.

Eine Abschreibung kommt in Betracht, wenn Sie gewerblich tätig oder Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind. Unterscheiden Sie die lineare und die degressive Abschreibung. Grundlage für den jeweiligen Abschreibungssatz sind die Anschaffungskosten.

Lineare Abschreibung erfolgt gleichmäßig

  • Bei der linearen Abschreibung machen Sie die Anschaffungskosten für einen Gegenstand oder eine Immobilie entsprechend der Nutzungsdauer in gleich bleibenden Jahresbeträgen geltend.
  • Mit Abschreibungen können Sie Steuern sparen. Abschreibung bedeutet Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern und wird oft als AfA abgekürzt.

Degressive AfA variiert

  • Bei der degressiven Abschreibung sind die Beträge hingegen nicht gleichbleibend hoch, sondern sinken in zeitlich vorgegebenen Abständen.
  • Sie sollten die degressive Abschreibung nutzen, wenn Sie in den ersten Jahren der Nutzungsdauer höhere Beträge in Ansatz bringen möchten. Sie lohnt sich allerdings erst ab einer Nutzungsdauer von etwa fünf Jahren. So können Sie beispielsweise eine Maschine mit einer zehnjährigen Nutzungsdauer bereits in den ersten Jahren bis zu 40 % abschreiben.

Der Unterschied ergibt sich aus Tabellen

  • Die jeweils für die lineare und die degressive Abschreibung geltenden Abschreibungssätze ergeben sich aus Tabellen. Sie sind teils auch auf die jeweilige Branche abgestimmt.
  • Somit ist die degressive Abschreibung nur in den ersten Jahren günstiger. Sie verschaffen sich so steuerliche Vorteile gegenüber der linearen Abschreibung.
  • Beachten Sie, dass die degressive Abschreibung bei einer vermieteten Immobilie anfangs vorteilhaft sein kann, um die in den ersten Jahren anfallenden hohen Aufwendungen aufzufangen.
  • Für Immobilien gelten gesonderte Abschreibungssätze. So beträgt der lineare Abschreibungssatz 2,5 %, der degressive Abschreibungssatz im Jahr der Fertigstellung und den folgenden neun Jahren jeweils 4 %, in den folgenden acht Jahren jeweils 2,5 % und in den letzten 32 Jahren jeweils 1,25 %.
  • Sie können jederzeit von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Der umgekehrte Weg ist nicht erlaubt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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