Wer ungewollt Vater wird, hat zwangsläufig und naturgemäß einen persönlichen Beitrag geleistet, aus dem neues Leben entstanden ist. Jetzt kommt es darauf an, wie Sie damit umgehen. Das Thema ist schwierig. Jeder Ratschlag, auch der dieses Textbeitrages, ist subjektiv. Zumindest sollte er helfen, Ihre Position zu erkennen und Entscheidungshilfen zu entwickeln.
Ungewollt bedeutet dennoch Verantwortung
- Es ist klar, dass jeder Beteiligte die Dinge aus seiner Sicht betrachtet. Aber dann muss Ihnen klar sein, dass Sie gegensätzliche Positionen beziehen und eine Konfrontation provozieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie der Vater des Kindes sind. Haben Sie begründete Zweifel, beantragen Sie gerichtlich die Feststellung der Vaterschaft (§ 1598a BGB).
- Als Vater haben Sie, wie die Mutter die Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen, sofern Sie miteinander verheiratet sind (§ 1626 BGB). Sind Sie nicht verheiratet, können Sie eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben.
Abtreibung muss nicht sein
- Entscheidend ist Ihr Verhältnis zur Mutter des Kindes. Es kommt auf die Mutter an, ob sie das Kind will oder nicht. Sprechen Sie notfalls über die Möglichkeit einer Abtreibung, die im Rahmen des § 218a StGB bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich ist.
- An erster Stelle sollte natürlich das werdende, menschliche Leben stehen, über dessen Schicksal Sie mitbestimmen. Da Sie es gezeugt haben, hat es ein Recht, sich zu entwickeln und geboren zu werden.
- Auch wenn Sie jung sind und sich in der Berufsausbildung befinden, sollten Sie sich zu dem Kind bekennen und - nach Möglichkeit gemeinsam mit der Mutter - überlegen, wie Sie ein Kind in Ihre oder Ihre gemeinsame Lebensplanung einbinden. Beziehen Sie die Möglichkeit ein, Ihre Eltern mit der Betreuung des Kindes zu beauftragen.
- Malen Sie sich aus, wie es sein könnte, wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, lernen, in Urlaub fahren oder herumalbern. Ist Ihnen der Gedanke widerspenstig, bedenken Sie, welchen Aufwand viele Väter betreiben, wenn sie nach einer Scheidung oder auch in außerehelichen Verhältnissen um das Umgangsrecht für ihr Kind kämpfen. Offensichtlich ist es so, dass in jedem von uns ein genetischer Code steckt, der einem gar keine andere Wahl lässt. Sehen Sie den Umstand, ungewollt Vater zu werden, als Chance.
Kinder brauchen zur Entwicklung den Vater
Bedenken Sie, dass das Kind auch ein Umgangsrecht mit seinem Vater hat. Als Vater tragen Sie dazu bei, dass sich Ihr Kind zu einer Persönlichkeit entwickeln kann. Die Natur hat dies so vorgegeben. Kinder, die ohne Vater aufwachsen, sind manchmal emotional benachteiligt.
Suchen Sie Rat und Unterstützung
- Fühlen Sie sich mit einer sachgerechten Einschätzung überfordert, sprechen Sie mit der Mutter Ihres Kindes, Freunden oder Eltern über Ihr Problem. Versuchen Sie, Klarheit über Ihre emotionale Stellung zu bekommen. Erwarten Sie nicht unbedingt, dass Ihnen dieses über Nacht gelingt.
- Gerade wenn Sie ungewollt Vater wurden, werden Sie einen Bewusstseinsbildungsprozess durchleben, in dessen Verlauf sich Ihre Gefühle und Ihre Stimmung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verändern werden. Welches Ergebnis sich dann ergibt, müssen Sie abwarten.
- Gehen Sie zum Jugendamt. Lassen Sie sich dort beraten. Die Mitarbeiter haben viel Erfahrung und können Ihnen sicherlich den einen oder anderen guten Ratschlag geben und auch Hilfestellung leisten.
Auch so denken Sie eigennützig
- Bedenken Sie, dass Sie angesichts der Tatsache, dass die bundesdeutsche Bevölkerung bis 2050 auf voraussichtlich 65 Millionen Bürger schrumpfen wird, einen wertvollen Beitrag zur demografischen Entwicklung leisten.
- Auch Ihr Kind kann zur Finanzierung Ihrer Rente beitragen oder Sie im Alter unterstützen.
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